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HOMILIE

des Metropoliten Augoustinos
von Deutschland

und Exarchen von Zentraleuropa

anlässlich des Ökumenischen Gottesdienstes
am 40. Jahrestag der Tilgung der Bannsprüche
von 1054 aus dem Gedächtnis der Kirche

(Liebfrauendom, München, 7.12.2005)
 

* * *

„Alle sollen eins sein. Wie du Vater in mir bist und ich in dir bin, sollen auch sie in uns sein, damit die Welt glaubt, daß du mich gesandt hast.“

1. Wie oft, liebe Gemeinde, haben wir diese Worte aus dem Abschiedsgebet Jesu schon gehört, wie oft haben wir über sie gepredigt, wie oft haben wir über sie debattiert, aber dies sei an diesem Tag auch gefragt: wie oft haben wir sie verraten?

Die Glaubwürdigkeit des christlichen Zeugnisses, die unser Herr hier in seinem Abschiedsgebet anmahnt, ist so eng mit der Einheit der Christusgläubigen verbunden, daß unser Verrat an der Einheit auch den Verrat an unserer Glaubwürdigkeit mit sich bringt.

Christus betet in seinem hohepriesterlichen Gebet für die Einheit seiner Jünger, für die Einheit seiner Kirche. Und die Geschichte seiner Kirche ist von einer ständigen Spannung zwischen drohender Spaltung und gleichzeitiger Suche nach Einheit geprägt. Von der Zeit der urchristlichen Gemeinde in Jerusalem bis in unsere Tage finden wir stets beides: die Suche nach jener Einheit, die wir im Credo als Glaubensgut bekennen, und die Versuchung der Spaltung und der Autonomie, man könnte sagen: der Selbstverwirklichung ohne den Anderen.

Und so kommt es, daß die Suche nach der Einheit, das, was wir seit knapp 100 Jahren die ökumenische Bewegung nennen, zentraler Bestandteil unseres Lebens als Christen und konstitutives Element der Kirche ist. Wer die Einheit nicht sucht, widersetzt sich dem Gebet Christi um die Einheit.

2. Dieses Gebet unseres Herrn, kurz vor seiner Passion, war es auch, das heute vor 40 Jahren die Kirchen von Rom und Konstantinopel bewog, ihre gegenseitigen Bannsprüche aus dem Jahr 1054 feierlich aus dem Gedächtnis der Kirche zu tilgen. Am 7. Dezember 1965 wird zeitgleich in beiden Städten die Aufhebung der Anathemata bekannt gegeben: in Konstantinopel findet morgens eine Sondersitzung der heiligen Synode statt, auf der die Urkunde der Bannaufhebung verabschiedet und unterzeichnet wird. In Anwesenheit einer Delegation aus dem Vatikan wird dann die Göttliche Liturgie in der Patriarchatskathedrale gefeiert und nach dem Evangelium die Gemeinsame Erklärung von Papst Paul VI. und Patriarch Athenagoras verlesen. Darin heisst es „daß sie die beleidigenden Worte, grundlosen Vorwürfe und verwerflichen Handlungen bedauern, die die traurigen Ereignisse dieser Epoche auf beiden Seiten geprägt und begleitet haben; daß sie ebenfalls die Exkommunikationssentenzen, die auf sie gefolgt sind, und deren Erinnerung einer Annäherung in der Liebe bis heute hindernd im Wege stehen, bedauern, aus dem Gedächtnis und der Mitte der Kirche tilgen und dem Vergessen anheimfallen lassen; daß sie endlich die ärgerlichen Präzedenzfälle und die weiteren Vorkommnisse beklagen, die unter dem Einfluß verschiedener Faktoren, unter anderem des gegenseitigen Verständnismangels und Mißtrauens, schließlich zum tatsächlichen Bruch der kirchlichen Gemeinschaft geführt haben." Die gleiche Erklärung wird zur gleichen Zeit im Petersdom in Rom verlesen, wo gerade der Abschluß des II. Vatikanischen Konzils mit einer von Papst Paul VI. gefeierten Messe begangen wird.

3. Seitdem hat es viele Vorträge und Artikel, ja Bücher darüber gegeben, was eigentlich am 7. Dezember 1965 passiert ist und viele Fragen wurden erörtert, etwa: Bedeutet diese  Bannaufhebung die Wiederherstellung der vollen kirchlichen Gemeinschaft? Wer ist davon betroffen? Handelt es sich um einen Akt, der die gesamte Orthodoxie bindet oder nur das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel? Was bedeutet „Dem-Vergessen-Anheimfallen-Lassen" in kirchenrechtlicher Hinsicht? Kann ein Bann gegen eine konkrete Person „aufgehoben“ oder „zurückgenommen“ werden? Bedarf es überhaupt einer solchen Bannaufhebung nach dem Tode des Betroffenen? Ist vor 40 Jahren lediglich, wie es in einem Kommentar jener Zeit hieß, der „Große Bann“ in einen „Kleinen Bann“ umgewandelt worden?

Auf diese und viele andere Fragen gibt es ebenso viele Antworten – auch heute nachmittag haben wir uns in einem Ökumenischen Symposion mit ihnen auseinandergesetzt. Wir haben dieses Nachdenken unter die Überschrift „Die Wiederentdeckung der Communio“ gesetzt. In der Tat, daß wir als Kirchen bereits jetzt nicht nur Gemeinsamkeiten, sondern Gemeinschaft besitzen, scheint mir der wichtigste Aspekt des 7. Dezembers 1965 zu sein. Ein zeitgenössischer orthodoxer Theologe formuliert es so: „Wir haben empfunden, daß die gegenseitige Aufhebung der Bannsprüche eine neue Situation geschaffen hat, die vom theologischen Standpunkt aus gewürdigt werden mußte. Diese Situation hat eine psychologische wie auch ekklesiologische Tragweite, die weit über das Geschehen hinaus reicht, dessen Gedächtnis man getilgt hat. Mit der Zeit erwies es sich, daß sein Widerhall im Volke tiefer und breiter gewesen ist, als man voraussah. Im weiteren bewirkt diese Aufhebung der Anatheme eine Reinigung des Gedächtnisses und sie muß sie stets bewirken. Dies bedeutet Verzeihen.“

Zu dieser Reinigung oder Gesundung des Gedächtnisses bemerkt kein geringerer als der heutige Papst Benedikt XVI.: „In der Begegnung mit den Bischöfen, die »ad limina apostolorum« kommen, erlebe ich immer wieder, wieviel da noch zu tun ist, wie tief die Verwundungen der Jahrhunderte ins Gedächtnis der Kirchen eingesunken sind und das Miteinander nicht selten vergiften. Ich war immer schon der Meinung und bin es nun noch mehr, daß zwischen Orthodoxie und katholischer Kirche viel weniger Lehrfragen stehen als Verwundungen des Gedächtnisses, die uns einander entfremden: Die Macht der geschichtlichen Verwirrnisse scheint stärker als das Licht des Glaubens, das sie in Vergebung umwandeln sollte.“

So bedeutet für mich der 7. Dezember auch die Wiederentdeckung der unverbrüchlichen Verbindung zwischen der Theologie und der Liebe. Wie wichtig diese Verbindung in der Alten Kirche war, mag ein Beispiel verdeutlichen:

4. Der 7. Dezember hat nämlich seit je her für die orthodoxen und die römisch-katholischen Christen noch eine weitere ökumenische Bedeutung, da beide Kirchen an diesem Tag gemeinsam eines großen Kirchenvaters der alten ungeteilten Kirche gedenken, des heiligen Ambrosius von Mailand. Dieser heilige Bischof lebte im 4. Jahrhundert und war deshalb Zeitgenosse eines der wichtigsten Kirchenväter des Ostens, des heiligen Basilius des Großen, der Erzbischof von Kaisareia in Kappadokien war.

Erstaunlicherweise hat es sogar einen Briefwechsel zwischen den beiden Bischöfen gegeben, von dem uns ein Brief des Basilius  – er trägt in den offiziellen Ausgaben die Nummer 197 – erhalten geblieben ist. Darin richtet sich der Bischof aus dem Osten an den Bischof aus dem Westen mit folgenden Worten:

„Durch deinen Brief hast du den Grundstein deiner Zuneigung zu mir gelegt; darauf baue weiter auf durch möglichst viele Briefe. So können wie einander nahe im Geiste sein, auch wenn unsere Häuser hier auf Erden weit voneinander entfernt sind.“

5. Heute sind unsere Häuser - gerade hier in Deutschland - nicht mehr weit voneinander entfernt. Orthodoxe und römisch-katholische Christen leben seit Jahrzehnten miteinander; aus einem vorübergehend erscheinendem Phänomen von Flüchtlingen und sogenannten Gastarbeitern ist eine bleibende Präsenz der Orthodoxen hierzulande geworden

Nicht nur unsere Häuser, auch unsere Gotteshäuser sind näher zueinander gerückt; dies darf gerade in München gesagt werden: die Allerheiligenkirche mit ihrer römisch-katholischen und ihrer orthodoxen Geschichte ist ein beredtes Beispiel dafür.

Und noch etwas kann nicht genügend betont werden: auch unsere Schulhäuser, d.h. unsere theologischen Fakultäten sind nicht mehr weit voneinander entfernt. Ist es übertrieben zu sagen, daß auch die Präsenz der Lehr- und Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie an der hiesigen Universität und ihre ökumenische Kooperation mit der römisch-katholischen theologischen Fakultät letztendlich eine Frucht des 7. Dezembers 1965 ist?

6. Lassen Sie mich aber an diesem Tag und an diesem heiligen Ort noch etwas Grundsätzliches sagen. Als orthodoxer Bischof, der seit über 40 Jahren in diesem Land tätig ist, hatte ich oft die Gelegenheit darauf hinweisen zu dürfen, daß die Ökumene nie eine bilaterale Sache sein kann. Zu oft konnte man den Eindruck gewinnen, eine Veranstaltung oder ein Gottesdienst sei bereits deswegen ökumenisch, weil zwei verschiedene Partner aus der Ökumene beteiligt seien. Wer die griechische Bedeutung des Wortes „OIKOUMENE“, nämlich der gesamte bewohnte Erdkreis, kennt, kann aber Ökumene gar nicht bilateral verstehen!

Und so darf ich heute abend, anlässlich dieser bilateralen Veranstaltung unserer Kirchen öffentlich sagen und feierlich bekräftigen, daß unsere ausgestreckte Hand und unser offenes Herz in besonderer Weise auch unseren anderen Partnern in der deutschen Ökumene gilt, insbesondere den Kirchen der Reformation.

Wir sind davon überzeugt, daß Sie, verehrter Herr Landesbischof und liebe Geschwister aus den anderen Kirchen, sich an diesem Tag des feierlichen Gedenkens der Aufhebung der Bannsprüche mit uns und unseren Kirchen freuen, denn „wenn ein Glied geehrt wird, freuen sich alle anderen mit ihm.“ (Röm 12, 26).

7. „Alle sollen eins sein, wie du Vater in mir bist und ich in dir bin.“ Diesen Abschnitt des Evangeliums haben Papst Paul VI. und Patriarch Athenagoras auch anlässlich ihrer historischen Begegnung in Jerusalem im Januar 1964 in griechischer und lateinischer Sprache vorgelesen. Patriarch Athenagoras war Zeit seines Lebens von der Hoffnung erfüllt, das große Ziel der Wiederherstellung der vollen kirchlichen Einheit noch selbst zu erleben – dies kann ich aus eigener Erfahrung bezeugen. Und ich bin überzeugt, daß Papst Paul VI. ganz ähnlich dachte.

1969 schrieb ihm Patriarch Athenagoras anlässlich des 4. Jahrestages der Bannaufhebung: „Jetzt werden wir gerufen, vorwärts zu schreiten. Es ist die Stunde christlichen Mutes. Da wir nun einander lieben, sollten wir unseren gemeinsamen alten Glauben bekennen, gemeinsam zur Herrlichkeit des gemeinsamen Opferaltars voranschreiten, damit wir den Willen des Herrn erfüllen.“ Papst Paul antwortete ihm, er sei „entschlossen, in klugem Wagemut weiterzugehen und alles, was in unserer Macht steht, zu tun, auf daß der Tag kommt, an dem wir miteinander zum Altare des Herrn hinaufsteigen können.“

Noch ist dieser Tag nicht gekommen, aber doch können wir den Gläubigen der Urgemeinde von Jerusalem gleich, an der Lehre der Apostel festhalten, an den Gebeten und am Brechen des Brotes (vgl. Apg 2,42). Im zweiten Teil dieses Gottesdienstes werden wir Brot, Wein und Öl segnen und das Brot gemeinsam an Sie, liebe Gläubige, verteilen. Möge dieses Brotbrechen, die Artoklasia, uns ein Vorgeschmack und ein Angeld der angestrebten Gemeinschaft am Tisch des Herrn sein! Und möge dieser Tag in uns die Leidenschaft für die Wiederherstellung der vollkommenen Einheit zwischen unseren Kirchen neu erwecken! Beim Ökumenischen Symposion soeben habe ich die Tilgung der Bannsprüche von 1054 aus dem Gedächtnis der Kirche vor 40 Jahren als „Sternstunde der Kirchengeschichte“ bezeichnet, die so viel im Miteinander unserer Kirchen bewirkt hat. Möge der heutige Tag zur einer „Sternstunde der Ökumene“ für unser Land und seine Kirchen werden. Das Wort des Patriarchen Athenagoras gilt nach wie vor: „Es ist die Stunde christlichen Mutes“. Amen.


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