Das
Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel
Seine gesamtorthodoxen Aufgaben
In Zusammenhang mit dem Besuch des Papstes Benedikt XVI. beim Ökumenischen
Patriarchen Bartholomaios I. (29.-30. November 2006) entstanden viele
Diskussionen und wurden Fragen nach der Stellung des Ökumenischen Patriarchates
von Konstantinopel innerhalb der Gesamtorthodoxie gestellt. Diese Fragen, als
echte Fragen eines Suchenden gestellt, bedürfen einer Beantwortung.
Diesbezüglich gibt es aber auch Diskussionen vielerorts und nicht nur in unserer
Zeit. Auch in Österreich gibt es unterschiedliche Bemerkungen, unnötigerweise
und manchmal bewusst, leider auch von orthodoxer Seite, die der Realität nicht
entsprechen und Verwirrung schaffen, und immer wieder aus der gleichen Richtung
kommen. Deshalb ist es hier erforderlich, einige klärende Bemerkungen zu machen.
Die eine und die vielen Orthodoxen Kirchen
Wichtig ist hier festzuhalten, dass es nur eine einheitliche Orthodoxe Kirche gibt. Der Glaube ist überall derselbe, die gleichen Sakramente mit dem gleichen Inhalt, das gleiche grundsätzliche Kirchenrecht, wenn auch in sekundären Lebensgestaltungen vielfältig und autonom realisiert, die gleiche liturgische Ordnung. Also dogmatisch, liturgisch, kirchenrechtlich gibt es keine kirchentrennenden Differenzen zwischen den Orthodoxen Kirchen. Deshalb gibt es eine volle kirchliche und sakramentale Gemeinschaft, die die Orthodoxe Kirche als ein Ganzes, als eine Kirche ausmacht. In diesem Sinne versteht sich die eine Orthodoxe Kirche als die Kirche in der ununterbrochenen Kontinuität, wie sie im großen Glaubensbekenntnis des zweiten Ökumenischen Konzils von Konstantinopel (381) beschrieben wird, als die „eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“. Diese ganzheitliche Dimension der einen Orthodoxen Kirche darf von den Nicht-Orthodoxen nicht ignoriert oder falsch interpretiert werden, auch wenn die eine Orthodoxie als communio ecclesiarum der vielen Kirchen existiert, und auch wenn innerhalb der orthodoxen Familie bedauerlicherweise zeitweilige Spannungen und Disharmonien das einträchtige Leben stören.
Das bedeutet, dass es in der einen Orthodoxen Kirche zugleich die vielen Orthdoxen Kirchen gibt, die von einander verwaltungsmäßig unabhängig sind, d. h. in der Sprache der Orthodoxen Kirche, als Autokephale Kirchen in der synodalen und kollegialen Ordnung und als gleichwertig existieren. Die Struktur der Orthodoxen Autokephalen Kirchen hat seit Jahrhunderten eine konkrete Organisation, die das Leben der Gesamtorthodoxie regelt. Die Orthodoxe Kirche ist in der Fortsetzung der kirchlichen Strukturen des ersten Jahrtausends polyzentrisch, als communio ecclesiarum strukturiert. D. h. wie in der Gesamtkirche des ersten Jahrtausends gibt es in der Gesamtorthodoxie keinen absoluten hierarchischen Monarchen, keinen Papst, wie dies in der Römisch-Katholischen Kirche entwickelt wurde, ebenfalls auch keinen Vatikan, jedoch eine konkrete und durch die Ökumenischen Konzilien festgelegte Rangordnung, eine τάξις, die Jahrhunderte lang praktiziert und respektiert wird.
Heute gibt es folgende selbstständige, bzw. Autokephale Orthodoxe Kirchen, die die eine Orthodoxe Kirche in voller kirchlichen und sakramentaler Gemeinschaft ausmachen, mit einer eigenen Verwaltungsstruktur, d. h. mit einem Ersten an der Spitze, Patriarchen oder Erzbischof, und einer Synode, der er, innerhalb der Hierarchie seiner Kirche, als primus inter pares vorsteht:
1. das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel,
2. das Patriarchat von Alexandrien,
3. das Patriarchat von Antiochien,
4. das Patriarchat von Jerusalem,
5. das Patriarchat von Moskau und ganz Russland,
6. das Patriarchat von Serbien,
7. das Patriarchat von Rumänien,
8. das Patriarchat von Bulgarien,
9. das Patriarchat von Georgien,
10. die Kirche von Zypern,
11. die Kirche von Griechenland,
12. die Kirche von Polen,
13. die Kirche von Albanien,
14. die Kirche von Tschechien und der Slowakei,
sowie die Autonomen Kirchen
15. von Finnland und
16. von Estland
Das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel innerhalb der Gesamtorthodoxie
Bei der Rangordnung, bei der τάξις, der gleichwertigen Orthodoxen Autokephalen Kirchen, nimmt das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel aufgrund von Entscheidungen von Ökumenischen Konzilien den ersten Platz ein, als primus inter pares. Der ökumenische Patriarch ist der primus, der Erste, nicht der Höchste, und die anderen Patriarchen oder Erzbischöfe stehen nicht unter seiner Jurisdiktion. Dieser primus inter pares darf sich nicht willkürlich in die inneren Angelegenheiten der Schwesterkirchen einmischen und hineinregieren. Er ist kein orthodoxer hierarchischer Monarch, auch kein Papst der Orthodoxie. Dieser primus hat aber auf alle Fälle gesamtorthodoxe Aufgaben, Dienste und Rechte, die für die bessere Strukturierung und Koordination aller Orthodoxen Kirchen gelten, für die Überwindung von zeitweiligen Schwierigkeiten bei Orthodoxen Kirchen und schließlich für die Gründung von neueren Autokephalen Kirchen, auch wenn all das auf Kosten der eigenen Kirche und mit großen territorialen Opfern geschieht. All das darf nicht ignoriert oder geringgeschätzt werden, indem man manche Fehler oder Übereifer einseitig in den Vordergrund stellt. Die historischen Fakten und die jetzige Zahl, wie auch die Größe der Orthodoxen Autokephalen Schwesterkirchen sprechen eine klare Sprache für sich.
Die unmittelbare Jurisdiktion des Ökumenischen Patriarchates heute mit mehreren Diözesen, bzw. Metropolien, erstreckt sich zusätzlich zu der stark aus politischen Gründen verkleinerten Orthodoxen Kirche in der Türkei, auf Kreta, Dodekaness, Amerika, Australien, Neuseeland, Mittel- und Westeuropa, Kanada, Buenos Aires, Panama, Hongkong, Korea, die Mönchsrepublik vom Berg Athos und die Diözesen von Nordgriechenland, die seit 1928 bis auf weiteres der Jurisdiktion der Kirche von Griechenland anvertraut wurden. Die Synode des Ökumenischen Patriarchates wird in periodischer Abwechselung mit Metropoliten aus allen diesen Diözesen zusammengesetzt, die für die Sitzungen der Synode nach Konstantinopel kommen. Heute gibt es weltweit 92 Metropoliten unter der Jurisdiktion des Ökumenischen Patriarchates.
Im ersten Jahrtausend hatte den ersten Platz der Bischof von Rom und den zweiten der Bischof von Konstantinopel, gemäß den Entscheidungen der Ökumenischen Konzilien (Kanon 3 des zweiten Ökumenischen Konzils von Konstantinopel, 381[1] und Kanon 28 des vierten Ökumenischen Konzils von Chalzedon, 451). Aber auch in dieser Zeit wurden der Kirche von Konstantinopel eigens durch die Kanones 9[2], 17[3] und 28[4] besondere Aufgaben und Rechte innerhalb der eigenen jurisdiktionellen Grenzen, aber auch außerhalb dieser Grenzen für konkrete Fälle eingeräumt. Alle diese drei Kanones stehen in engem Zusammenhang und bilden ein Ganzes für die besondere Stellung des Ökumenischen Patriarchates von Konstantinopel. Karl Joseph von Hefele stellt fest: „Eine Art Einleitung oder Wegbahner zu dem 28ten Kanon bildeten die Kanones 9 und 17, welche dem Bischof von Konstantinopel bereits ganz außergewöhnliche Rechte zuschrieben, die aber ihre wahre Erklärung darin finden, dass die Σύνοδος ενδημούσα, die Endemousa Synode, zu Konstantinopel bereits seit längerer Zeit faktisch eine richterliche Instanz bei Streitigkeiten der Bischöfe bildete, mit Umgehung ihrer eigenen Exarchen.“[5] Mit Bezug auf diese Kanones beschreibt J. Meyendorf die bis heute gültige Stellung des Ökumenischen Patriarchates in der Gesamtorthodoxie: „Dem Ökumenischen Patriarchen steht das Recht der Initiative zu, das ihm die übrigen Patriarchen in gemeinsamen Angelegenheiten üblicherweise einräumen. Das Ökumenische Konzil von Chalkedon verlieh ihm vor allem das hervorragende Recht (Kanon 17), die Appellationen der in den verschiedenen lokalen Kirchen gerichteten Sachen anzunehmen.“[6] Auch die Diasporagebiete, die durch den 28. Kanon der Kirche von Konstantinopel zugeordnet werden, gehörten keiner anderen kirchlichen Jurisdiktion an. Aus diesem Grunde gab es gegen diese Kanones keinerlei Proteste im Osten. Auch die päpstlichen Legaten akzeptierten die Kanones 9 und 17.
Erwähnenswert ist hier auch die Entscheidung des 7. Ökumenischen Konzils bezüglich der Kriterien des Charakters eines Ökumenischen Konzils, weil manche Patriarchate im Osten sich in einer sehr schwierigen Existenzlage befanden. Prof. Vlassios Pheidas stellt in einem fundierten Beitrag über die Rolle des Ökumenischen Patriarchates als primus in der synodalen Ordnung innerhalb der Gesamtorthodoxie fest, dass das 7. Ökumenische Konzil als kanonische Kriterien für die Einberufung und Abhaltung eines Ökumenischen Konzils u. a. die Vertretung und Mitwirkung mindestens der Sitze von Rom und Konstantinopel und die Zustimmung der anderen Patriarchate, die beim Konzil nicht vertreten werden konnten, festgelegt habe. Prof. Pheidas stellt dazu fest, dass das synodale System im Osten auch nach der Spaltung zwischen der Ost- und der Westkirche mit den genannten Kriterien und durch die konsequenten Handlungen des Ökumenischen Patriarchates fortgesetzt und praktiziert wurde.[7]
Wir haben hier mit Entscheidungen von Ökumenischen Konzilien zu tun mit allen Konsequenzen! Dies bedeutet: mit Möglichkeiten, Aufgaben, Rechten, aber auch mit Verpflichtungen, Diensten und Opfern. Der vor kurzem verstorbene große Hierarch des Ökumenischen Patriarchates, der Metropolit von Ephesos Chrysostomos Konstantinidis kommentiert den Kanon 3 des Zweiten Ökumenischen Konzils von Konstantinopel kurz und prägnant: „Der 3. Kanon des II. Ökumenischen Konzils ist eine Errungenschaft für die Kirche. Aber er ist auch Auftrag für ein Angebot, einen Dienst, ein Opfer.“[8] Die Geschichte des Ökumenischen Patriarchates ist ein beredtes Zeugnis hiervon.
Nach der Spaltung zwischen der Ost- und der Westkirche fiel für die Ostkirche der erste Platz, den die Kirche von Rom innehatte, an den Bischof bzw. die Kirche von Konstantinopel mit allen Konsequenzen, d.h. innerhalb des eigenen Patriarchates, innerhalb der Gesamtorthodoxie und für die Beziehungen mit den anderen Kirchen. In diesem Sinne hat der Ökumenische Patriarch auch gesamtorthodoxe Synoden einberufen. So z.B. die Synode von 879/880 in Konstantinopel unter dem Vorsitz des Patriarchen Photios unter der Teilnahme auch der Legaten des Papstes. Diese Synode gilt bei vielen Orthodoxen als das 8. Ökumenische Konzil und es wird von vielen auch westlichen Theologen vorgeschlagen, diese Synode als das gemeinsame 8. Ökumenische Konzil der Gesamtkirche formell zu rezipieren.[9] Vom zweiten Jahrtausend seien hier die großen Synoden der Orthodoxen Kirche bloß erwähnt: in Konstantinopel 1111-1134, 1166, 1341, 1351, 1368, 1484, 1642, 1872.[10]
Diese Stellung des Ökumenischen Patriarchen als primus inter pares innerhalb der Gesamtorthodoxie bloß als Ehrenprimat ohne jegliche gesamtorthodoxe Aufgaben und Rechte zu bezeichnen, entspricht weder den Entscheidungen der Ökumenischen Konzilien noch der diachronen Jahrhunderte alten Praxis in der Gesamtkirche des Ostens. Gerade diese Wirklichkeit erkennt auch der katholische Professor und Kenner der Orthodoxie Wilhelm de Vries und schreibt über das Ökumenische Patriarchat: „ Dieses Patriarchat ist ‚Haupt und Zentrum’ der Orthodoxie und hat für sie wie keine andere Kirche gelitten. Man kann seine Bedeutung für die Orthodoxie nicht auf einen bloßen Ehrenprimat reduzieren. Das würde einfach den Tatsachen widersprechen. Die Kirche von Konstantinopel‚ hat Jahrhunderte hindurch die Rolle der heiligen Mutter der großen Kirche Christi gespielt, die sie erworben hat und diese bewahrt.“[11]
Aber auch als solches handelt das Ökumenische Patriarchat nicht allein und der Ökumenische Patriarch nicht als ein absoluter Monarch, sondern synodal nur in Verbindung mit der Synode des Ökumenischen Patriarchates und selbstverständlich einvernehmlich mit den anderen orthodoxen Schwesterkirchen, durch die Einberufung von Panorthodoxen Konferenzen oder erweiterten Sondersynoden, wenn es erforderlich ist. Diese gesamtorthodoxen Möglichkeiten und Rechte können von keiner anderen Orthodoxen Autokephalen Kirche wahrgenommen werden.
Hier möchte ich nicht auf die wiederholten Handlungen des Bischofs von Konstantinopel, bzw. des Ökumenischen Patriarchates im ersten Jahrtausend und nach der Entscheidung des zweiten Ökumenischen Konzils eingehen.[12] Es handelt sich um eine intensive und wirksame synodale Tätigkeit auch außerhalb der strengen jurisdiktionellen Grenzen dieser Kirche im Osten, wenn dies erforderlich war, und wenn dies von den anderen Kirchen gewünscht wurde, oder von Ortskirchen und kirchlichen Personen an den Bischof von Konstantinopel das Ersuchen ausgesprochen wurde, wenn sie innerhalb der eigenen Kirchen das Gefühl hatten, benachteiligt gewesen zu sein oder ihr Recht nicht bekommen zu haben. Solche Handlungen waren hilfreich und vielen Personen und Kirchen, die im Laufe der Jahrhunderte in verschiedenen Nöten waren, sehr dienlich. Im ersten Jahrtausend etwa, als die alten Patriarchate des Ostens durch die Araber erobert wurden oder durch die Kreuzzüge später neue Verhältnisse geschaffen wurden. Nicht zuletzt in der Zeit der osmanischen Herrschaft hatte der Ökumenische Patriarch von der Hohen Pforte für alle orthodoxen Völker besondere Aufgaben und Rechte zugestanden bekommen. Auch die Patriarchen der besetzten Gebiete suchten Zuflucht in Konstantinopel, wo sie auch zeitweise lebten und von wo aus sie ihre Kirchen, teilweise durch die Unterstützung des Ökumenischen Patriarchen, regierten. Es gibt aber auch konkretere Fälle, die nach Ersuchen und Appellation der Betroffenen in Konstantinopel, bei der Synode des Ökumenischen Patriarchates geregelt wurden. Mit solchen Fällen im Zusammenhang mit dem Appellationsrecht an den Ökumenischen Patriarchen befasste sich u. a. Prof. A. Kartaschoff, der feststellt, dass das Ökumenische Patriarchat nicht nur in den Kirchen, die aus seiner unmittelbaren Jurisdiktion kamen, wie z.B. der Bulgarischen, der Serbischen, Walachischen oder Russischen, sein Recht ausübte, sondern auch im Zusammenhang mit Autokephalen Kirchen, die außerhalb seiner unmittelbaren Jurisdiktion existierten. Kartaschoff betont, dass es solche Fälle genug gäbe und dass er hauptsächlich solche Fälle erwähnt, die auch in der allen zugänglichen russischen Literatur zu finden sind.[13]
Hier werde ich nur einige Hinweise auf Handlungen des Ökumenischen Patriarchates geben, die im zweiten Jahrtausend stattgefunden haben, vor allem auch aus den letzten Jahren, und die Gesamtorthodoxie betreffen. Alle diese Handlungen wurden entweder gemeinsam mit allen Orthodoxen Kirchen durchgeführt oder in erweiterten Synoden oder aber auch nur von der Synode des Ökumenischen Patriarchates mit maßgeblicher Wirkung auf andere Orthodoxe Kirchen. Alle diese Handlungen werden von allen Orthodoxen Kirchen respektiert und anerkannt und von den betroffenen Kirchen mit Dankbarkeit empfangen. Wenn Schwierigkeiten und Einwendungen auftreten, kommen sie meistens von einer und derselben Kirche, aber auch von dort nicht immer.
Bevor hier diese Handlungen erwähnt werden, soll in Erinnerung gebracht werden, dass viele der heutigen Orthodoxen Autokephalen Schwesterkirchen vor ihrer Verselbständigung kirchliche Regionen innerhalb der Jurisdiktion des Ökumenischen Patriarchates von Konstantinopel waren, von dem auch ihre Selbstständigkeit und Autokephalie kirchenrechtlich gewährt und bestätigt wurde. Ich träume nicht vom „Großen“ Ökumenischen Patriarchat, wie es einmal war, mit den Außengrenzen der vielen Autokephalen Orthodoxen Kirchen von heute, die früher unmittelbare Jurisdiktionsgebiete des Ökumenischen Patriarchates waren. Aber man muss es sich einmal vergegenwärtigen, damit es einem bewusst wird, wie vielen kirchlichen Gebieten die Selbstständigkeit bzw. die Autokephalie gewährt wurde, gerade vom Ökumenischen Patriarchat, d. h. von der Kirche, die dadurch immer kleiner geworden ist! Natürlich waren diese Prozesse schmerzlich und nicht immer friedlich. Aber das Ergebnis zeigt, dass eine solche polyzentrische und föderalistische ekklesiologische Entwicklung von selbstständigen bzw. Autokephalen Kirchen in einem Synodalen System möglich ist. Und diese Möglichkeit gewährte und bestätigte kirchenrechtlich eben die „Mutterkirche“, das Ökumenische Patriarchat, wodurch dann viele gleichwertige „Schwesterkirchen“ in einer kirchlichen und sakramentalen Communio entstanden sind.
Diese Möglichkeit und die Vorgangsweise durch das Ökumenische Patriarchat ist diesem Patriarchat voll und ganz bewusst. Diesbezüglich sagte der Ökumenische Patriarch Bartholomaios am 30. September 2006 dem Primas der Autokephalen Kirche von Tschechien und Slowakei Christophoros, anlässlich seines ersten Besuchs nach seiner Wahl beim Ökumenischen Patriarchen, dass für das Ökumenische Patriarchat die Freiheit der Person immer ein Grundprinzip der Fall war, selbst bei der Missionierung der Völker, wie dies in der Slawenmission war. „Deshalb hat das Ökumenische Patriarchat anerkannt und anerkennt allen Völkern, die es zum orthodoxen Glauben führt, nach der anfangs zur Festigung in der Wahrheit notwendigen Unterstützung, dass sie das natürliche und kanonische Recht haben, kirchlich autonom und schließlich autokephal anerkannt zu werden.“ Wie dies für die Kirche von Tschechien und Slowakei war, die vom Ökumenischen Patriarchat im Jahre 1923 als autonom und im Jahre 1998 als autokephal anerkannt wurde.[14]
Autokephaliegewährung der anderen Orthodoxen Autokephalen Kirchen im zweiten Jahrtausend vom Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel
Hier kann nicht die Entwicklung der kirchlichen Strukturen und der Autokephalie-Gestaltung der anderen Orthodoxen Kirchen ausführlich behandelt werden. Jedoch muss kurz die diesbezügliche notwendige Rolle des Ökumenischen Patriarchates erwähnt werden, von dem die anderen Orthodoxen Autokephalen Kirchen im zweiten Jahrtausend ihre Selbstständigkeit, ihre Autokephalie, bekommen haben, die von den anderen Orthodoxen Kirchen akzeptiert wurde.
Das Patriarchat von Russland
Nach der Christianisierung Russlands durch Missionare der Kirche von Konstantinopel in der Zeit des Fürsten von Kiev Vladimir (980-1015) wurde die neue Kirche auf der Basis und innerhalb der Metropolitan-Struktur des Ökumenischen Patriarchates von Konstantinopel organisiert. Die Metropoliten der Kirche Russlands wurden vom Patriarchen von Konstantinopel geweiht.[15] Nach einer vielfältigen Geschichte dieser Kirche wurde sie vom Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel Jeremias für selbstständig erklärt und zum Patriarchat erhoben, der auch den Metropoliten von Moskau Job zum Patriarchen von Moskau installierte. Eine Synode in Konstantinopel, an der auch der Patriarch von Alexandrien Meletios Pigas teilgenommen hat, hat die Erhebung der Kirche von Russland zum Patriarchat im Jahre 1593 bestätigt.[16] So ist die Tochterkirche zur Schwesterkirche geworden, und sie hat in der Reihenfolge den fünften Platz, nach den alten vier Patriarchaten zugeteilt bekommen: Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien, Jerusalem, Moskau.
Erst vom 23. - 26. Dezember 1960 hat der erste offizielle Besuch eines Patriarchen des Moskauer Patriatrchates in Konstantinopel mit Patriarch Alexios I. stattgefunden. Nach der hl. Weihnachtsliturgie wurden die Reden ausgetauscht. Patriarch Alexios sagte u.a.: „Die Russisch-Orthodoxe Kirche vergisst nie, dass vor ungefähr tausend Jahren in der Zeit des hl. Vladimir das russische Volk von Byzanz die Perle des christlichen Glaubens erhalten hat.
Unsere Kirche erinnert sich dankbar an die mütterliche Sorge der Kirche von Konstantinopel und an den historischen Tag, an dem sie, als Mutterkirche ihr (d. h. der Russischen Kirche) die Autokephalie schenkte.
Dies geschah vor mehr als fünfhundert Jahren. Und erst jetzt hat ein Patriarch der Russischen Kirche, in der Person meiner Wenigkeit durch die Gnade Gottes die Möglichkeit gehabt persönlich das Ökumenische Patriarchat zu besuchen…“[17] Es wäre gut, wenn man sich auch heute dieser Rede erinnerte! Stattdessen wird heute die Größe und die Macht der Russischen Kirche, die aus der Jurisdiktion des Ökumenischen Patriarchates von ihm selbst in die Selbstständigkeit entlassen, als ein Kriterium und als ein Argument gerade gegen die eigene Mutterkirche benutzt, die eben wegen der Verselbstständigung der Russischen Kirche und anderer Orthodoxen Kirchen naturgemäß und wissentlich kleiner geworden ist! Solche Argumente ignorieren die von den Ökumenischen Konzilien beschlossenen kirchlichen Strukturen und die Jahrhunderte alte Praxis und Ordnung (τάξις) der Gesamtorthodoxie. Die ununterbrochene Berufung auf die Größe und die Macht widerspricht elementaren christlichen Prinzipien, schafft neue Probleme und stiftet schließlich Unfrieden innerhalb der Orthodoxie und in der Ökumene. Es ist daher anzunehmen, dass all das die Haltung von einzelnen Personen ist und dringend der Klärung bedarf.
Noch etwas soll hier erwähnt werden: Wenn historische Ereignisse geschehen sind in der Zeit zwischen der Christianisierung Russlands und der Erhebung dieser Kirche zum Patriarchat, wie z. B. die Auseinandersetzungen und das Schisma zwischen der westlichen und der östlichen Kirche mit dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel im Zentrum, kann es nicht so aufgefasst werden, dass die russische Kirche von diesen Ereignissen nicht tangiert ist, weil sich diese Kirche - mit allen Konsequenzen - unmittelbar innerhalb der Jurisdiktion des Ökumenischen Patriarchates befand. Nach der Entlassung der russischen Kirche in die Autokephalie Ende des 16. Jahrhunderts ändert sich die Situation der Zuständigkeiten.
Das Patriarchat von Serbien
Zunächst stand auch die Kirche von Serbien unter der Jurisdiktion der Kirche von Konstantinopel. Anfang des 13. Jahrhunderts hat der Ökumenische Patriarch Manuel Sarantinos (oder Charitopoulos) der Kirche Serbiens die Autonomie gewährt und so wurde erster Erzbischof der Serben Savas, der Bruder von Fürst Stephan II., im neu errichteten Erzbistum in Pec. Für diesen Zweck ist Savas nach Nikaia gereist, wo der Ökumenische Patriarch zu dieser Zeit residierte. Nach einer wechselvollen Geschichte der Kirche von Serbien, auch mit Unterbrechungen der Gemeinschaft mit Konstantinopel, wurde im Jahre 1376 die Gemeinschaft mit dem Ökumenischen Patriarchat wiederhergestellt, welches die Autokephalie mit der Patriarchenwürde für das Erzbistum von Pec zur Folge hatte. Nach der türkischen Eroberung der Serben 1459 hat diese autokephale Kirche ein Ende gehabt; sie wurde mit dem Erzbistum von Ochris fusioniert, bis sie wieder zu ihrer Selbstständigkeit gekommen ist. Während der vielen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Serbien, Österreich und dem Osmanischen Reich gab es immer wieder Veränderungen auch im kirchlichen Bereich, so dass das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel immer wieder zur Hilfe kam. Nach dem Jahre 1765 wurden die Erzbischöfe von Pec in Konstantinopel gewählt. In dieser Zeit war die Verbindung mit Konstantinopel sehr intensiv, in kanonischer Zuordnung mit der Kirche von Konstantinopel. Allmählich gewann die Metropolis von Belgrad größere Bedeutung, und während der osmanischen Herrschaft erwartete sie Unterstützung vom Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel bekam diese auch. 1831 erhielt die serbische Kirche von Konstantinopel relative Autonomie. Nach dem schlechten Vorbild der Neustrukturierung der Kirche von Griechenland wurde die Serbische Kirche 1862 durch Gesetz und 1869 durch die Verfassung vom Ökumenischen Patriarchat antikanonisch abgetrennt. Nach der Gründung des Serbischen Staates durch die Berliner Verträge, 1878, und nach dem Ersuchen der serbischen Hierarchie und der serbischen Regierung an das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel, hat das Patriarchat von Konstantinopel im Jahre 1879 durch den Patriarchal-Tomos unter dem Ökumenischen Patriarchen Ioakeim III. die Serbische Kirche als Autokephal erklärt. 1920 kam es zur Verbindung von vielen Kirchenprovinzen unter einem Primas mit Sitz in Belgrad. „Das Ökumenische Patriarchat bestätigte den neuen Stand am 9. März 1920 und erkannte dem Oberhaupt der Serbischen Kirche den Patriarchentitel zu.“[18]
Das Patriarchat von Rumänien
Schon im Jahre 535 gründete der Kaiser von Konstantinopel das Erzbistum Prima-Justiniana, das auch für die Christen nördlich der Donau innerhalb der Jurisdiktion von Konstantinopel zuständig war. Zwei christliche Zentren innerhalb der zwei Fürstentümer haben besondere kirchliche Bedeutung erlangt: Ungro-Walachei und Moldau. Für das erste wurde die Metropolis von Bukarest und für das zweite die Metropolis von Jasi gegründet. Sie genossen relative Autonomie. Sie wählten ihre Metropoliten, die vom Ökumenischen Patriarchat bestätigt wurden, unter dessen Jurisdiktion diese Metropolien standen.[19] Diese Fürstentümer wurden später nach dem Krimkrieg im Jahre 1854 vereint und bildeten den neuen Staat Rumänien. Die Folge war auch die Vereinigung der zwei Metropolien. Jasi wurde der Metropolis von Bukarest unterstellt. 1859 wurde Alexander Ioan Cuza der neue Fürst des vereinigten Staates mit dem Namen Rumänien, der allmählich versucht hat, die kirchliche Unabhängigkeit von Konstantinopel durch ein Gesetz im Jahre 1864 zu erreichen, wodurch auch eine kirchliche Reform nach protestantischem Muster eingeleitet wurde. Der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel Sofronios III. hat in Konstantinopel im Jahre 1865 eine Synode einberufen, die alle diese Entwicklungen in Rumänien verworfen hat. Cuza hat dies zunächst ignoriert. Als sich der Patriarch Sofronios an die anderen Patriarchen wandte, verteidigte Cuza sich und seine Reformen. Sein Nachfolger Carol von Hohenzollern (1866) versprach, das Problem durch Verhandlungen mit Konstantinopel zu lösen. Nach einigen schwierigen Zeiten wurde ein neues Gesetz verfasst, das nach der Durchsicht durch das Ökumenische Patriarchat in Rumänien im Jahre 1872 verabschiedet wurde. Das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel unter dem Patriarchen Ioakeim IV. erkannte schließlich, nach dem Ansuchen des Metropoliten von Bukarest Kallinikos im Namen der Synode und der Regierung, diese Kirche im Jahre 1885 als autokephal an.[20] Der Ökumenische Patriarch teilte dies den anderen Autokephalen Orthodoxen Kirchen mit. Im selben Jahr haben die Kirchen von Serbien, Jerusalem, Griechenland, Zypern, Russland und Karlowitz diese Handlung des Ökumenischen Patriarchates akzeptiert. Am 29. August 1925 hat das Ökumenische Patriarchat unter Patriarch Basileios das neue rumänische Patriarchat durch einen Patriarchal-Tomos anerkannt. In der Folge haben es auch die anderen Orthodoxen Kirchen anerkannt.
Patriarchat von Bulgarien
Die Geschichte der Bulgarischen Kirche ist ebenfalls sehr wechselhaft. Sie begann innerhalb der Jurisdiktion der Kirche von Konstantinopel, und der Versuch des Fürsten Boris, sie unter die Jurisdiktion des Bischofs von Rom zu stellen, ist misslungen. Durch die slawische Sprache aus der Missionstätigkeit von Kyrill und Method, vor allem aber durch deren Schüler, die von Mähren vertrieben wurden, profitierte auch die Bulgarische Kirche. Trotzdem wurde auch dort die griechische Kultur gepflegt, und manche Metropoliten, die vom Patriarchat von Konstantinopel eingesetzt wurden, waren dabei sehr eifrig, so dass von manchen der Vorwurf des Hellenisierungsversuchs erhoben wird. Deshalb entstanden auch Spannungen, die durch den übertriebenen bulgarischen Nationalismus zu größeren Problemen führten. Die Bulgaren und die Griechen wohnten in manchen Regionen zusammen. Die Bulgaren wollten eine selbstständige nationale Kirche für alle Bulgaren ohne konkrete Grenzziehung, auch für Konstantinopel selbst. Dort verursachten manche bulgarische Bischöfe ein Schisma. 1872 wurde in Konstantinopel eine Synode einberufen unter dem Vorsitz von Patriarch Anthimos IV., an der auch die Patriarchen von Alexandrien und Antiochien teilgenommen haben. Bei dieser Synode wurde der Phyletismus (Rassismus), Nationalismus als Häresie verurteilt und das bulgarische Exarchat als schismatisch erklärt. Im Jahre 1945 kam eine Delegation der Kirche Bulgariens nach Konstantinopel und überbrachte Briefe ihrer Kirche an den Ökumenischen Patriarchen Beniamin mit dem Ersuchen, das vorhandene Schisma aufzuheben. Nach den notwendigen Verhandlungen wurde das Schisma durch die Synode des Ökumenischen Patriarchates in Konstantinopel unter dem Vorsitz des Patriarchen Beniamin am 22. Februar 1945 aufgehoben. Bei dieser Gelegenheit hat anschließend das Ökumenische Patriarchat die Kirche von Bulgarien durch einen Patriarchal-Tomos für autokephal erklärt (13. März 1945). Am 29. März 1945 bedankte sich der Vorsitzende der Synode der Kirche von Bulgarien Stephanos durch einen Brief an den Ökumenischen Patriarchen Beniamin. All das wurde von Konstantinopel den anderen Orthodoxen Autokephalen Kirchen mitgeteilt.[21] Der neu gewählte russische Patriarch Alexios I. schrieb an den Ökumenischen Patriarchen Beniamin bereits am 6. März 1945 und brachte seine „besondere Freude und Genugtuung über die von Eurer Heiligkeit durchgeführte Aufhebung des Schismas der bulgarische Schwesterkirche“ zum Ausdruck. Ähnliche Briefe schickten der Patriarch von Antiochien, Jerusalem und die anderen Orthodoxen Kirchen.[22] Im Oktober 1945 besuchte persönlich der Metropolit von Sofia und Exarch von ganz Bulgarien Stephanos das Ökumenische Patriarchat.[23]
Im Jahre 1953 hat die Bulgarische Kirche sich selbst zum Patriarchat erhoben, was nicht anerkannt wurde. Nach vielen Bemühungen und Schreiben der Bulgarischen Kirche an das Ökumenische Patriarchat mit dem Ersuchen um Anerkennung, hat schließlich das Ökumenische Patriarchat am 21. Juli 1961 die Patriarchatswürde der Kirche von Bulgarien anerkannt und dem neuen Patriarchat von Bulgarien den Platz nach dem Patriarchat von Rumänien in der Reihenfolge der Orthodoxen Kirchen zugeteilt. Dies teilte der Ökumenische Patriarch Athenagoras dem Patriarchen von Bulgarien Kyrillos am 27. Juli 1961 mit. Seine Dankbarkeit, Freude und Genugtuung drückte der Patriarch Kyrillos durch sein Dankschreiben an den Ökumenischen Patriarchen Athenagoras am 31. August 1961 aus.[24] Persönlich bedankte sich der neue Patriarch der Bulgarischen Kirche Kyrillos durch seinen Besuch beim Ökumenischen Patriarchen Athenagoras in Konstantinopel vom 17.- 22. März 1962, wo durch eine Konzelebration der Patriarchen in der Kathedrale des Ökumenischen Patriarchates die neue kirchliche Wirklichkeit am 18. März, am Sonntag der Orthodoxie, besiegelt wurde.[25]
Die Erweiterte Panorthodoxe Synode vom 30. 9 - 2.10 1998, einberufen vom Ökumenischen Patriarchen in Sofia und das Schisma in der bulgarischen Kirche
Μείζων και Υπερτελής Ιερά Πανορθόδοξος Σύνοδος
Im Bulgarischen Patriarchat haben sich manche Metropoliten aus kirchenpolitischen Gründen gegen den Patriarchen und die Mehrheit der Synode dieses Patriarchates gestellt. Gewonnen haben sie auch einen Teil des Klerus und des Volkes, so dass innerhalb dieser Kirche ein Schisma verursacht wurde. Die Synode der Kirche von Bulgarien unter ihrem Patriarchen Maximos hat sich nach synodalem Beschluss durch Briefe an den Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel Bartholomaios gewandt und ihn gebeten, aufgrund seiner gesamtorthodoxen Aufgaben und Rechte eine Erweiterte Panorthodoxe Synode unter seinem Vorsitz nach Sofia einzuberufen, um dieses Problem zu überwinden.[26] Diese Synode hat der Ökumenische Patriarch Bartholomaios nach Sofia, der Hauptstadt Bulgariens und Sitz des Bulgarischen Patriarchates, vom 30. September bis zum 2. Oktober 1998 einberufen. Darin sieht man die Bedeutung und den weiteren Bestand der Synodalität in der Orthodoxen Kirche auch zur Überwindung von kirchlichen Krisen innerhalb der Orthodoxen Kirche, durch den Beistand und die synodale Handlung der anderen Schwesterkirchen, durch die Einberufung von Synoden vom Ersten der Orthodoxie, dem Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel, wenn eine Bitte an ihn gerichtet wird.[27] Der Einberufung durch den Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel leisteten alle Orthodoxen Kirchen Folge, u. a auch der russische Patriarch Alexios II., der persönlich nach Sofia kam und an der Synode teilnahm, die unter dem Vorsitz des Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios stattfand.
Das Patriarchat von Georgien
Eine der ältesten christlichen Kirchen ist auch die Kirche von Georgien. Schon seit dem 5. Jahrhundert war sie selbstständig innerhalb der kanonischen Jurisdiktion der Kirche von Antiochien. 1811 wurde diese Selbstständigkeit durch den russischen Zaren aufgehoben. Erst im Jahre 1917 konnte sie wieder ihre Identität gewinnen. Durch einen synodalen Beschluss des Ökumenischen Patriarchates im Jahre 1990 wurde die Autokephalie der Georgischen Kirche bestätigt und ihr durch das Ökumenische Patriarchat die Patriarchenwürde gewährt, bestätigt durch einen Patriarchal-Tomos. Dem Patriarchat von Georgien wurde der Platz nach dem Patriarchat von Bulgarien zugeteilt.
Die Kirche von Zypern
überwindet eine Leitungskrise durch die Intervention des Ökumenischen Patriarchates
Die Kirche von Zypern wurde durch das dritte Ökumenische Konzil von Ephesos im Jahre 431 autokephal.
Ein aktuelles Problem entstand in der Kirche von Zypern durch die schwere Krankheit des Erzbischofs Chrysostomos für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren. Weil der Erzbischof aufgrund seiner Krankheit seine Aufgaben bei der Verwaltung der Kirche von Zypern nicht wahrnehmen konnte, entstand ein Problem, das die Kirche von Zypern selbst nicht lösen konnte bzw. wollte.
Aus diesem Grunde beschloss die Synode von Zypern am 7. November 2005 einstimmig, sich an den Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel zu wenden, damit er die Initiative ergreift zur Lösung des entstandenen Problems. Der Ökumenisch Patriarch Bartholomaios sollte eine erweiterte Synode einberufen, die auch die Stellungnahmen der Ärzte berücksichtigen sollte.
Der Ökumenische Patriarch Bartholomaios hat im Rahmen seiner gesamtorthodoxen Aufgaben die Bitte der Synode von Zypern, die in der kirchenrechtlichen Sprache Appellation heißt, angenommen.
Zunächst lud der Ökumenische Patriarch die Hierarchen der Kirche von Zypern nach Konstantinopel, damit sie dort gemeinsam mit der Synode des Ökumenischen Patriarchates beraten. Im Anschluss an diese Beratungen teilte der Ökumenische Patriarch der Kirche von Zypern mit, dass er eine erweiterte Synode nach Chambésy, im Orthodoxen Zentrum des Ökumenischen Patriarchates am 17. und 18. Mai 2006 einberufen wird, was dann auch geschehen ist.
Unter seinem Vorsitz nahmen an dieser erweiterten Synode die Patriarchen von Alexandrien, Theodoros, von Antiochien, Ignatios, von Jerusalem, Theophilos und Hierarchen von Zypern teil. Insgesamt haben 22 Vertreter aus den alten vier Patriarchaten und der Kirche von Zypern teilgenommen.[28]
Schon während der Synode sagte der Metropolit von Paphos, Chrysostomos, dass die Kirche von Zypern zutiefst dankbar ist, dass der Ökumenische Patriarch Bartholomaios bereitwillig und sofort die Bitte der Synode von Zypern angenommen hat, um eine erweiterte Synode zur Prüfung und zur Lösung des Themas im Zusammenhang mit Seiner Seligkeit des Erzbischofs von Zypern einzuberufen.[29]
Die Frage war, ob die anwesenden Synodalen wegen der unabwendbaren Krankheit des Erzbischofs von Zypern entscheiden konnten, dass der Sitz des Erzbischofs vakant erklärt werden kann oder nicht, damit die Wahl eines neuen Erzbischofs für das Wohl der Kirche von Zypern durchgeführt wird.
Nach den entsprechenden Darstellungen und notwendigen Diskussionen wurde über die oben erwähnte Frage abgestimmt.
Es gab 22 Stimmen. Für die Erklärung des Sitzes von Zypern als vakant stimmten 15, während 7 für das Verbleiben des Erzbischofs Chrysostomos in seinem Amt stimmten. Damit wurde eine klare Entscheidung getroffen, die dann alle akzeptierten. Die Kirche von Zypern hat nun selbst nach ihrer Wahlordnung einen neuen Erzbischof gewählt.
Die Autokephale Kirche von Griechenland
Die Kirche des Gebietes vom heutigen Griechenland hat apostolische Wurzeln. Der Apostel Paulus hat bekanntlich in diesem Gebiet missioniert. Die Kirche auch dieser Region stand unter der Jurisdiktion des Ökumenischen Patriarchates von Konstantinopel.
Das heutige Griechenland entstand durch die Befreiung einiger vom Osmanischen Reich besetzten Gebiete im Jahre 1829. Am 7. Mai 1832 wurde Griechenland von den damaligen Großmächten als Staat anerkannt und Otto Wittelsbach, der Sohn des bayerischen Königs Ludwig, als griechischer König eingesetzt. Hauptsächlich durch den evangelischen Universitätsprofessor von Göttingen, Georg Ludwig von Mauer, und unter Mitwirkung von manchen Griechen, wurde die orthodoxe Kirche des neuen griechischen Königreichs eigenmächtig aus der Jurisdiktion des Ökumenischen Patriarchates abgespalten, mit der Begründung: „Kirche und Staat sind ein und dasselbe“. So entstand die erste orthodoxe Nationalkirche, als „Königliche griechische Kirche“ mit König Otto als „Haupt“ dieser Kirche. So wurde das schädliche Nationalprinzip in die Orthodoxie importiert.
Dies hat das Ökumenische Patriarchat und die Gesamtorthodoxie nicht anerkannt. Somit war die griechische Kirche eine nicht anerkannte schismatische Kirche außerhalb der orthodoxen Kirchengemeinschaft, bis das Ökumenische Patriarchat im Jahre 1850 die Autokephalie der Orthodoxen Kirche Griechenlands durch einen Patriarchal-Tomos doch gewährte. Heute gehört nicht das ganze Gebiet des griechischen Staates zu dieser Jurisdiktion, sondern dem Ökumenischen Patriarchat gehören Kreta, Dodekaness, der Heilige Berg Athos und die Diözesen von Nordgriechenland an; diese Diözesen stehen provisorisch unter der Jurisdiktion der Kirche von Griechenland.
Die Autokephale Kirche Polens
Die Gewährung der Autokephalie an die Kirche von Polen durch das Ökumenische Patriarchat erfolgte im Jahre 1924. Seit damals wird die Kirche Polens von den anderen Orthodoxen Autokephalen Kirchen als autokephal anerkannt.
Der neue Metropolit von Warschau und ganz Polen Savvas, erklärte „mit Stolz“ anlässlich seines ersten Besuches beim Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios vom 24.-28. Juli 1998 in seiner Rede am 24. 6. u. a.,: „dass die Polen und die Bislaven das Christentum aus Konstantinopel durch die heiligen Apostelgleichen Kyrill und Method, den Erleuchtern der Slawen, bekommen haben… Mit tiefer Dankbarkeit erinnern wir uns in diesem Moment des Beistandes und der Hilfe seitens des Ökumenischen Patriarchates, insbesondere während der Zeiten, als in unserer Kirche die Unia geherrscht hat, wie auch der einzigartigen Hilfe der Mutter Kirche (d. h. von Konstantinopel) in der Zeit, in der die Hierarchen der Kirche von Polen sie verlassen haben. Ihr Sitz, Heiligkeit, hat den Laien die Möglichkeit eingeräumt, die Kirche von Polen zu organisieren. Auch später in der Zeit zwischen den zwei Weltkriegen, haben wir die liebevolle Sorge und das Interesse der konstantinopolitanischen Kirche gespürt, die uns auch die Autokephalie gewährt hat und zu uns wie eine echte Mutter sich erwiesen hat….“ Ähnlich sprach er auch in seiner Rede während der hl. Liturgie am 26. Juli auf Chalki (Konstantinopel). Erwähnenswert ist auch, dass am 24. Juli der Ökumenische Patriarch Bartholomaios und das Oberhaupt der Polnischen Kirche Savvas das Kloster Balukli bei Konstantinopel besucht haben, in dem sich auch die Gräber der Ökumenischen Patriarchen befinden. Das Oberhaupt der polnischen Kirche hat einen kurzen Gedächtnisgottesdienst am Grab des Ökumenischen Patriarchen Gregor VII. gefeiert, der im Jahre 1924 die Autokephalie der Kirche Polens gewährt hat.[30] Dies ist auch eine eindrucksvolle Bestätigung durch das Oberhaupt der Polnischen Kirche selbst, dass diese Autokephaliegewährung und keine andere, (d. h. die nicht kanonische durch das Russisch-Orthodoxe Patriarchat im Jahre 1949) für seine Kirche die kanonisch maßgebliche ist. Dies betonte auch der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel Athenagoras in einem Brief an den Patriarchen von Moskau Alexios I. am 23. Februar 1950.[31] Auch andere orthodoxe Oberhäupter haben dies dem Patriarchen von Moskau Alexios I. ausdrücklich geschrieben und betont, dass diese Handlung von Moskau illegal sei und dass dieses Recht dem Ökumenischen Patriarchat zusteht. Der Patriarch von Alexandrien Christophoros forderte z. B. den Patriarchen Alexios I. durch ein Schreiben vom 18. Mai 1950 auf, die Autokephaliegewährung an die Kirche Polens durch das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel als „die einzige kanonische und legitime anzuerkennen“ (ως μόνα κανονικά και νόμιμα).[32] Und der Erzbischof von Zypern Makarios stellt auch brieflich an den russischen Patriarchen Alexios I. am 19. Mai 1950 fest, „dass unsere heilige Kirche, wie auch alle andere Orthodoxe Kirchen, die Orthodoxe Kirche von Polen seit November 1924 als autokephal anerkennt, gemäß der kanonischen Entscheidung und Handlung der Protothronos Kirche (der Kirche des ersten Bischofsitzes) von Konstantinopel. ...Wir ersuchen daher Eure Seligkeit ... diese kanonische Ordnung (την κανονικήν ταύτην τάξιν) anzuerkennen ... als Beitrag zur Wiederherstellung und Festigung des Friedens und der Einheit im Leibe der Heiligen Orthodoxen Kirche.“[33] Im Übrigen feiert die Polnisch-Orthodoxe Kirche im Jahre 2004 das 80jährige Jubiläum ihrer Autokephalieerklärung durch das Ökumenische Patriarchat im Jahre 1924.[34]
Die Autokephale Kirche von Albanien
und ihre Wiederherstellung durch das Ökumenische Patriarchat
Die Kirche von Albanien wurde im Jahre 1937 vom Ökumenischen Patriarchat unter dem Ökumenischen Patriarchen Beniamin zur Autokephalen Kirche erklärt.
Es ist allgemein bekannt, dass in der kommunistischen Ära das religiöse Leben in Albanien am 30. 11. 1969 gänzlich verboten wurde. Albanien wurde damit „zum ersten atheistischen Staat der Welt“ erklärt. Dadurch wurden alle religiösen Strukturen, auch die der Kirchen und in der Konsequenz auch die der Orthodoxen Autokephalen Kirche Albaniens, zerstört. Nach der positivem politischen Wende in Albanien gab es keine kirchliche Struktur, die früheren Bischöfe dieser Kirche lebten auch nicht mehr, so dass aus sich heraus die Albanische Orthodoxe Kirche nicht wieder organisiert werden konnte. In dieser aussichtslosen Situation der Kirche Albaniens ergriff das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel die Initiative und aufgrund seiner gesamtorthodoxen Verantwortung beauftragte es im Jahre 1991 den Bischof Univ. Prof. Dr. Anastasios Giannoulatos aus Athen, als Exarch des Ökumenischen Patriarchates mit den albanischen Behörden Sondierungen für die Reorganisierung der Orthodoxen Kirche Albaniens zu führen. Im Juli 1991 erhielt Bischof Anastasios Giannoulatos die Einreise-Erlaubnis der albanischen Regierung. Im August 1971 wurde in Tirana eine Versammlung noch lebender Kleriker und Laien abgehalten, die einen kirchlichen Rat wählte, dem auch der Exarch des Ökumenischen Patriarchates, Bischof Anastasios angehörte. Am 24. Juli 1992 wählte die Synode des Ökumenischen Patriarchates Bischof Anastasios Giannoulatos zum neuen Erzbischof von Tirana und ganz Albanien, mit dem Auftrag, als der Erzbischof der Autokephalen Kirche Albaniens die Geschicke seiner Kirche in die Hand zu nehmen. Nach der Überwindung von manchen Schwierigkeiten durch intensive Verhandlungen zwischen dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel, der Albanisch-Orthodoxen Kirche und der albanischen Regierung konnten auch neue Metropoliten der Albanisch-Orthodoxen Kirche unter Mitwirkung von Metropoliten aus dem Ökumenischen Patriarchat, im Juli 1996 gewählt werden. Nach strukturellen Vorbereitungen konnte die Synode der Albanisch-Orthodoxen Kirche im Jahre 1998 ihre Arbeit aufnehmen.
Heute ist die Albanisch-Orthodoxe Autokephale Kirche voll organisiert, das religiöse Leben normalisiert, die theologische Ausbildung und die Priesterseminare eingerichtet, viele Kleriker wurden geweiht, Kirchen und Klöster gebaut, die kirchliche Druckerei ist dabei sehr hilfreich, usw. Die Albanisch-Orthodoxe Kirche nimmt eine sehr aktive Rolle auch in der Ökumenischen Bewegung ein, auf Europa-Ebene (in der Konferenz Europäischer Kirchen) und auf Welt-Ebene beim Weltkirchenrat, wie auch in den bilateralen Theologischen Dialogen, genau wie die anderen Orthodoxen Autokephalen Schwesterkirchen. Keine von den Orthodoxen Kirchen und kein Patriarch oder Erzbischof haben diese kirchenrechtlich legitime Vorgangsweise des Ökumenischen Patriarchates in Frage gestellt. Im Gegenteil, man ist für diesen wertvollen Dienst innerhalb der Gesamtorthodoxie dankbar. Nach der Normalisierung des religiösen Lebens in Albanien schrieb Erzbischof Anastasios am 26. Juli 1998 einen Brief an den Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel Bartholomäos, wodurch er seine Dankbarkeit für alle kanonischen Initiativen des Ökumenischen Patriarchates zur Reorganisierung der Albanisch-Orthodoxen Kirche zum Ausdruck bringt. Der Ökumenische Patriarch Bartholomaios antwortete am 31. Juli 1998, er wünscht der Kirche von Albanien Gottes Segen, und am selben Tag teilte er diese glücklichen Ergebnisse der Reorganisierung der Kirche von Albanien, die Namen des Erzbischofs und der anderen Hierarchen und dass diese Kirche sich ab nun selbstständig, autokephal, verwalten wird, allen anderen Orthodoxen Kirchen mit.[35]
Die Autokephale Kirche von Tschechien und Slowakei
Diese Kirche hat ihren Ursprung in der Missionstätigkeit der aus Thessaloniki stammenden Kyrill und Method im 9. Jahrhundert.
Im Jahre 1951 verlieh das Patriarchat von Moskau der Kirche der Tschechoslowakei antikanonisch die Autokephalie, die jedoch von den anderen Kirchen nicht anerkannt wurde. Auch die Kirche der Tschechoslowakei selbst hatte erkannt, dass die vom Moskauer Patriarchat antikanonisch gewährte Autokephalie unwirksam war. Deshalb wandte sie sich mehrmals an das Ökumenische Patriarchat mit dem Ersuchen, dieser Kirche die Autokephalie zu gewähren. Das Ansuchen an das Ökumenische Patriarchat stellte der Erzbischof von Prag Dorotheos am 4. Juli 1998. Nach einer Zusammenfassung der Geschichte dieser Kirche seit der Missionierung von Kyrill und Method und der westlichen Übernahme dieser Kirche bis zur Auflösung der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, als 1918 der Orthodoxen Kirche wieder erlaubt wurde, offiziell zu existieren, formuliert der Erzbischof Dorotheos die Bitte an den Ökumenischen Patriarchen: „Die Heilige Synode und der Klerus wagen wir uns Eurer Heiligkeit hinzuneigen mit der Bitte, unserer Kirche in Tschechien und der Slowakei die Autokephalie zu gewähren. Die Thessaloniker Heiligen Kyrill und Method, haben damals im 9. Jahrhundert ein großes Werk vollbracht, sie haben unseren Ahnen den christlichen Glauben mit dem Segen des Ökumenischen Patriarchen Photios gebracht. Jetzt, Eure Heiligkeit, wenn Sie diesen Segen unserer Kirche geben, wenn Sie unsere Kirche in unserem Land wiederaufrichten, wenn Sie ihr die Autokephalie gewähren, die sie früher ( d. h. unter dem heiligen Method im 9. Jahrhundert) hatte, werden Sie in die Geschichte eingehen. Geben Sie uns diese Freude, unsere Kirche zu den Autokephalen Kirchen hinzugezählt zu werden…“[36] Die antikanonische Erhebung der Kirche von der Tschechoslowakei zur Autokephalen Kirche durch das Moskau Patriarchat im Jahre 1951 wird im Ansuchen des Erzbischofs Dorotheos nicht erwähnt.
Diese Bitte der tschechischen und slowakischen Kirche behandelte die Synode des Ökumenischen Patriarchates und beschloss, dieser Bitte zu entsprechen und die Autokephalie zu gewähren. Durch den Patriarchal- und Synodal-Tomos, d. h. durch die offizielle Urkunde vom 27. August 1998 werden die Gewährung der Autokephalie, die Erhebung der Diözesen zu Metropolitansitze, wie auch die entsprechenden Bedingungen angekündigt und bestätigt. Darin wird u. a. auch ausdrücklich erwähnt, dass dieses Recht ausschließlich dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel obliegt. Das Ökumenische Patriarchat teilte diese Entscheidung auch den anderen Autokephalen Orthodoxen Kirchen am 3. September 1998 durch einen eigenen Patriarchal-Brief mit, damit sie die neue Autokephale Kirche von Tschechien und Slowakei in den Kreis der Autokephalen Orthodoxen Kirchen aufnehmen und sie als eine Schwesterkirche betrachten und respektieren. Der neue Erzbischof der nun Autokephalen Orthodoxen Kirche von Tschechien und Slowakei Dorotheos bedankte sich durch einen Brief vom 28. September 1998 an den Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios für die Erhebung seiner Kirche zur Autokephalen Kirche, eine Handlung des Ökumenischen Patriarchates, die für seine Kirche von großer Bedeutung ist. Am 30. 11. 1998 schreibt auch der Patriarch von Georgien Ilias I. an den Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel Bartholomaios und gratuliert zu dieser Erhebung der Kirche von Tschechien und Slowakei zur Autokephalen Kirche. Diese Erhebung und die Reihung der neuen Autokephalen Kirche nach der Albanischen Kirche durch die Synode des Ökumenischen Patriarchates, schreibt Patriarch Ilias, stellt eine große Freude für die Kirche Georgiens dar, weil damit diese Frage positiv erledigt wurde. Diese Handlung, hofft der georgische Patriarch, wird die Beziehungen zwischen den Orthodoxen Schwesterkirchen fördern.[37] U. a. schrieb auch der Erzbischof von Athen ähnlich an den Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios.[38]
Es ist daher selbstverständlich, dass alle Orthodoxen Autokephalen Kirchen diese Erhebung der Kirche von Tschechien und Slowakei zur Autokephalen Kirche, wie auch ihre kanonische Reihung durch das Ökumenische Patriarchat anerkennen und respektieren.
Die Autonome Kirche von Estland
Der Wunsch der Kirche von Estland nach Autonomie, den sie im Jahre 1923 an das Ökumenische Patriarchat richtete, wurde von Konstantinopel erfüllt. Nach der Besetzung Estland durch die Sowjetunion 1940 wurde die Kirche auch dem Moskauer Patriarchat unterstellt. Somit hat sie ihre Autonomie verloren. Nach der soziopolitischen Wende 1989 und der Befreiung Estlands wandten sich die Kirche und die Verantwortlichen des Landes erneut an das Ökumenische Patriarchat mit dem Ersuchen, die verlorene Autonomie aus dem Jahre 1923 wiederherzustellen. Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Russischen Patriarchat hat das Ökumenische Patriarchat dem Ersuchen der Kirche von Estland im Jahre 1996 entsprochen. Es wurde zwar ein modus vivendi zwischen den beiden Patriarchaten vereinbart, die Spannungen wurden jedoch nicht gänzlich überwunden.
Im Patriarchat von Jerusalem wird eine Leitungskrise durch die Intervention des Ökumenischen Patriarchates beendet. Panorthodoxe Sondersynode in Konstantinopel (24. Mai 2005)
Der Patriarch von Jerusalem Irinaios I. gerät wegen einiger verdächtiger Handlungen, in die er und Personen seiner Umgebung verwickelt waren, in eine Vertrauenskrise, die das Patriarchat von Jerusalem erschütterte. Die politische Krise zwischen Israel und den Palästinensern spielte dabei auch eine wichtige Rolle. Der Patriarch von Jerusalem war nicht bereit, freiwillig zurückzutreten. Daraufhin hat ihn die Brüderschaft von Jerusalem als Patriarch verworfen (απεκήρυξε) und von der Synode des Patriarchates von Jerusalem am 6. Mai 2005 vom Amt des Patriarchen von Jerusalem für abgesetzt erklärt (έκπτωτον του αξιώματος του Πατριάρχου των Ιεροσολύμων). Ein Ausschuß von Synodalen Metropoliten wurde beauftragt, die Geschäfte des Patriarchates weiter zu führen. Die Synode hat dann am 17. Mai 2005 einen Patriarchatsverweser für Jerusalem nominiert. Der abgewählte Patriarch wollte diese Synodalen Entscheidungen nicht akzeptieren, die Spannungen eskalierten und das Patriarchat geriet in eine tiefe Krise. Das Patriarchat von Konstantinopel und andere Orthodoxe Kirchen intervenierten. Der Ökumenische Patriarch Bartholomaios I. schickte bereits am 9. Mai 2005 an den Patriarchen Irinäos ein Telegramm, das dem Ton nach brüderlich, dem Inhalt nach aber bestimmt war: „Indem wir mit großer Unruhe die derzeitige Situation des Patriarchates von Jerusalem, wegen der Verwerfung Eurer Seligkeit von einer sehr großen Mehrheit der Brüderschaft des Heiligen Grabes, verfolgen und nachdem wir informiert sind, dass Sie beabsichtigen, eine Minderheitssynode zur Verhängung von Strafen und zur Wahl von neuen Bischöfen einzuberufen, was wir als sehr gefährlich für die Stabilität und die Zukunft der Kirche von Sion betrachten, bitten wir Sie brüderlich und empfehlen wir Ihnen aus dem Ökumenischen Patriarchat und wir persönlich, auf alle Fälle solche überstürzte Handlungen, die großen Schaden im Schoß der Brüderschaft des Heiligen Grabes und der Kirche im allgemeinen verursachen werden, zu vermeiden.“ Da die Situation nicht entschärft wurde, hat der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel auf Ersuchen der Mehrheit der Synodalen des Patriarchates von Jerusalem für den 24. Mai 2005 und aufgrund seiner gesamtorthodoxen Aufgaben eine Panorthodoxe Synode nach Konstantinopel, am Sitz des Ökumenischen Patriarchates, einberufen, die den konkreten Fall behandeln sollte. Bei dieser Panorthodoxen Synode haben die Oberhäupter, Patriarchen und Erzbischöfe der Autokephalen Kirchen von Konstantinopel, Alexandrien, Jerusalem, Griechenland, Polen und Albanien und offizielle Delegierten der Autokephalen Kirchen von Antiochien, Russland, Rumänien, Georgien und Zypern teilgenommen. (Die Kirchen von Serbien, Bulgarien und Tschechien und Slowakei konnten nicht teilnehmen.) Interessant ist, dass der Patriarch von Jerusalem Irinäos selbst der Einladung des Ökumenischen Patriarchen zu dieser Synode gefolgt ist. Nach intensiven Verhandlungen konnte der eben in Konstantinopel bei dieser Synode anwesende Patriarch von Jerusalem, trotz der wiederholten Aufforderungen, nicht bewegt werden, seinen formellen Rücktritt selbst, „als Opfer zur Befriedung der Kirche“ einzureichen. In dieser gespannten Krisensituation beschloss die Panorthodoxe Synode unter dem Vorsitz des Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios in Konstantinopel, bei drei Stimmenthaltungen,[39] mit Bedauern, den mehrheitlich herbeigeführten Beschluss der Synode des Patriarchates von Jerusalem anzunehmen, d. h. den Patriarchen von Jerusalem Irinäos für abgesetzt zu erklären und seinen Namen aus den Diptychen, d. h. aus der Liste der Oberhäupter der Orthodoxen Kirchen, zu streichen. Damit wurde die Communio des abgesetzten Patriarchen Irinäos mit allen Orthodoxen Kirchen abgebrochen. Der Ökumenische Patriarch teilte diese gesamtorthodoxe Entscheidung durch einen Brief am 14. Juni 2005 allen Oberhäuptern der Orthodoxen Kirchen mit. Gleich darauf hat das kirchliche Gericht in Jerusalem den abgesetzten Patriarchen von Jerusalem Irinäos zum „einfachen Mönch“ herabgesetzt.
Aufgrund dieser verantwortungsvollen Handlung des Ökumenischen Patriarchates in einer konkreten Krisensituation wurde der Patriarchensitz des Patriarchates von Jerusalem für vakant erklärt.
Am 22. August 2005 hat die Synode des Patriarchates von Jerusalem den Erzbischof von Thabor Theophilos einstimmig zum Patriarchen von Jerusalem gewählt. Seine Inthronisation fand am 23. November 2005 statt. Alle Orthodoxen Autokephalen Kirchen akzeptierten diese Lösung, womit diese tiefe schmerzhafte Leitungskrise des Patriarchates von Jerusalem überwunden wurde.[40]
Das synodale System hat noch einmal innerhalb der Gesamtorthodoxie, in verschiedenen Abstufungen bis zur Einberufung einer Panorthodoxen Synode durch den Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel funktioniert und eine schließlich von allen Orthodoxen Kirchen akzeptierte Lösung herbeigeführt, auch wenn dies die Absetzung eines amtierenden Patriarchen bedeutete.
Die Panorthodoxen Konferenzen
Die Panorthodoxen Konferenzen, in denen gesamtorthodoxe Fragen behandelt wurden, gehen auf Initiativen des Ökumenischen Patriarchates zurück. Das Ökumenische Patriarchat hat sie formell einberufen und ein Vertreter des Ökumenischen Patriarchates führte auch den Vorsitz. Dieser Einladung haben alle Orthodoxen Autokephalen Kirchen Folge geleistet.
Am 8. Juni 1930 fand eine Interorthodoxe Konferenz auf dem Berg Athos statt. In dieser Zeit gab es Spannungen und Spaltungen innerhalb der Russisch-Orthodoxen Kirche. Deshalb nahm das Ökumenische Patriarchat bei der Einberufung zu dieser Interorthodoxen Konferenz seine gesamtorthodoxe Sorge wahr und schrieb „im Namen der Gesamtorthodoxie“ am 6. Mai 1930 ein gesondertes Schreiben an die Metropoliten von Moskau Beniamin und Nizgorod Sergios mit dem Ersuchen, die Spannungen der zerstrittenen Parteien innerhalb der Russischen Kirche zu überwinden und an diese Interorthodoxe Konferenz zwei Delegierte zu entsenden.[41] Aus Moskau antwortete Archimandrit Basileios am 23. Mai 1930 telegraphisch, dass eine gemeinsame Delegation aus Russland doch unmöglich sei, und der Ökumenische Patriarch wird mit diesem Telegramm ersucht, noch einmal die offizielle Einladung gesondert an beide russischen Kirchen zu schicken.[42] Die anderen Orthodoxen Autokephalen Kirchen nahmen die Einladung an.
Der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel Athenagoras begann eine neue Ära für Panorthodoxe Konferenzen, „die sich als sehr nützlich und wertvoll erwiesen haben, sowohl für die Orthodoxie selbst, als auch für ihre Beziehungen für die übrige christliche Welt“, wie der jetzige Ökumenischer Patriarch Bartholomaios urteilt.[43] Diese Initiative wurde von allen Orthodoxen Kirchen begrüßt und angenommen. So stellt auch der Rumänische Patriarch Theoktist fest, dass der Ökumenische Patriarch Athenagoras einen neuen Weg geöffnet hat.[44]
Die erste Panorthodoxe Konferenz auf Rhodos fand vom 24. September bis 1. Oktober 1961 statt, die zweite auf Rhodos vom 26.-29. September 1963, die dritte auf Rhodos vom 1.-15 November 1964, die vierte in Belgrad vom 1.-15 September 1966. usw.
Bei diesen Panorthodoxen Konferenzen nahmen Delegierte der alten Patriarchate Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien und Jerusalem, wie auch der Patriarchate von Rußland, Serbien, Rumänien, Bulgarien, wie auch der anderen Autokephalen Orthodoxen Kirchen teil.
Die gleiche Vorgangsweise der Vorbereitung, der Einberufung, des Vorsitzes und der Koordination durch das Ökumenische Patriarchat wurde auch bei den nächsten Panorthodoxen Konferenzen angewandt.
Erwähnt werden muss auch die äußerst mühsame koordinierende gesamtorthodoxe Vorbereitung des nächsten Panorthodoxen Konzils, die im Orthodoxen Zentrum des Ökumenischen Patriarchates in Chambésy-Genf vom eigens dafür vom Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel eingerichteten Sekretariat durchgeführt wird. Bekannt sind die intensiven Bemühungen des früheren Metropoliten der Schweiz Damaskinos Papandreou, der vom Ökumenischen Patriarchat als Sekretär der Konzilsvorbereitung eingesetzt wurde. Über seine diesbezüglichen Aktivitäten sagte der Metropolit von Minsk Filaret am 15. März 1998 während der hl. Liturgie im Orthodoxen Zentrum in Chambésy: „...In diesem Moment muss die Heldentat hervorgehoben werden, die Sie Eminenz, Herr Metropolit der Schweiz, aus der Position des Sekretärs der Vorbereitung der Heiligen und großen Synode vollbringen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Ihr Werk alle Orthodoxe Kirchen gebührend schätzen...“[45] Die Vorbereitungen soll der neue Sekretär, der jetzige Metropolit der Schweiz Jeremias fortsetzen. Es ist zu hoffen, dass die vorhandenen Probleme und Erschwernisse überwunden werden können.
Als Beispiel der koordinierenden Tätigkeit des Ökumenischen Patriarchates für die Gesamtorthodoxie soll hier die behutsame Vorgangsweise bei der Einberufung und Durchführung der 1. Präsynodalen Panorthodoxen Konferenz vom 21. – 28. November 1976 in Chambésy/Genf im Orthodoxen Zentrum des Ökumenischen Patriarchates erwähnt und einige Schritte der Abhaltung beschrieben werden: Im Juli 1971 hat eine Innerorthodoxe vorbereitende Kommission beschlossen, dass die Gesamtorthodoxie eine gemeinsame Auffassung zum Ausdruck bringt bezüglich der Thematik des nächsten Panorthodoxen Konzils und dass eventuell der Themenkatalog revidiert wird. Aufgrund dieser Entscheidung hat nun der Ökumenische Patriarch nach einem Beschluss der Synode seines Patriarchates und nach eingehenden Beratungen mit den anderen Autokephalen Orthodoxen Kirchen die 1. Vorsynodale Panorthodoxe Konferenz nach Chambésy einberufen, die unter dem Vorsitz des Vertreters des Ökumenischen Patriarchates, des Metropoliten Meliton von Chalkedon vom 21.-28. November 1976 stattgefunden hat. Der Einberufung des Ökumenischen Patriarchen haben alle Orthodoxen Kirchen Folge geleistet (außer der Kirche von Georgien aus technischen Gründen; Telegramm vom 17. 11.1976). Damit die gemeinsame Arbeit nicht beeinträchtigt wird, hat das Ökumenische Patriarchat nicht einmal eine Tagesordnung erstellt, sondern es hat den Vorschlag gemacht, bei einer Vorberatung der Delegationsleiter der Orthodoxen Kirchen am 20. Novemeber 1976 in Chambésy gemeinsam einen Vorschlag zu erarbeiten, den dann die Plenarsitzung bestätigen sollte. Nach der Einführung fragte der Vorsitzende, der Metropolit von Chalkedon Meliton die orthodoxen Delegationsleiter: Glauben Sie, dass Aufgabe dieser Panorthodoxen Konferenz sei, den Themenkatalog zu revidieren? Nach eingehender Diskussion wird dies angenommen. Die eigentliche Arbeit der Panorthodoxen Konferenz begann am 21. November 1976. Sie beschloss, an alle Oberhäupter der Orthodoxen Kirchen ein Grußtelegramm zu schicken, das der Vorsitzende der Panorthodoxen Konferenz, Metropolit von Chalkedon Meliton unterzeichnet hat. Alle orthodoxen Oberhäupter antworteten mit sehr interessanten Bemerkungen dazu. Die Diskussionen bei der Erarbeitung der verschiedenen Themen waren sehr offen, auch über die vielen Einwände der Delegierten aus der Russisch-Orthodoxen Kirche, die bei dieser Panorthodoxen Konferenz sehr konstruktiv zusammengearbeitet haben. Die Ergebnisse wurden „schließlich brüderlich und einstimmig“ angenommen, wie der Vorsitzende, Metropolit von Chalkedon betonte. Die Beschlüsse wurden dann vom Vorsitzenden, Metropoliten von Chalkedon Meliton vom Ökumenischen Patriarchat und dann von den Delegationsleitern aller Orthodoxen Kirchen in der Reihenfolge und gemäß der Ordnung, der τάξις der Gesamtorthodoxie angenommen: Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien, Jerusalem, Russland, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Zypern, Griechenland, Polen, Tschechoslowakei, Finnland.[46]
Die dritte Vorkonziliare Panorthodoxe Konferenz wurde wie üblich vom Ökumenischen Patriarchat einberufen, und fand unter dem Vorsitz des Delegierten des Ökumenischen Patriarchates vom 28. 10.- 6. 11. 1986 in Chamésy/Genf im Orthodoxen Zentrum des Ökumenischen Patriarchates statt. Dort wurden einige Themen als Konzilsentwürfe verabschiedet und von allen Delegierten, aller Orthodoxen Kirchen (nach einem Vorschlag der Kirche von Rußland)[47] eine „Verfahrensordnung der Vorkonziliaren Panorthodoxen Konferenzen“ ausgearbeitet, wie auch die Tagesordnung der vierten Vorkonziliaren Panorthodoxen Konferenz festgelegt.[48] Es ist daher ersichtlich, das gesamtorthodoxe Vereinbarungen und Beschlüsse vorliegen, die die traditionellen gesamtorthodoxen Aufgaben des Ökumenischen Patriarchates bestätigen und von allen Orthodoxen Kirchen einzuhalten sind. Für die „Verfahrensordnung der Vorkonziliaren Panorthodoxen Konferenzen“ wird beschlossen, dass sie „vom Ökumenischen Patriarchen nach einmütiger Zustimmung der Oberhäupter der Orthodoxen Lokalkirchen durch Patriarchalbriefe, die an alle autokephalen und autonomen Lokalkirchen gerichtet sind, einberufen (werden).“[49] „Den Vorsitz der Vorkonziliaren Panorthodoxen Konferenzen führt der Vertreter des Ökumenischen Patriarchates.“[50] Der Vorsitzender beruft auch Sitzungen aller Delegationsleiter, er eröffnet und schließt die Arbeiten der Plenarsitzungen, er leitet die Diskussionen und er macht alles, was „für eine möglichst reibungslose Durchführung der Konferenzarbeiten gemäß der vorliegenden Arbeitsordnung erforderlich ist.“[51] „Sekretär der Vorkonziliaren Panorthodoxen Konferenzen ist der Sekretär für die Vorbereitung des Heiligen und Großen Konzils.“[52]
Hier sei noch der Vorschlag der „Interorthodoxen Kommission zur Vorbereitung des Heiligen und Großen Konzils“ erwähnt, wodurch eine vorläufige Lösung des Diaspora-Problems von allen orthodoxen Delegierten vereinbart wurde, bis zur endgültigen Lösung durch das Panorthodoxe Konzil. Diese Kommission tagte in Chambésy/Genf unter dem Vorsitz des damaligen Metropoliten von Chalkedon und jetzigem Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios vom 10.-17. November 1990. U. a. wurde beschlossen: „a) Die Kommission schlägt vor, dass während dieser Übergangsphase, in der die kanonische Lösung der Frage vorbereitet wird, in jeder Region ‚Bischofsversammlungen’ geschaffen werden sollen… b) Diese Versammlungen sollen sich zusammensetzen aus den Bischöfen jeder Region, die sich in kanonischer Gemeinschaft mit allen heiligen orthodoxen Kirchen befinden; sie sollen unter dem Vorsitz des ersten unter den Prälaten der Jurisdiktion der Kirche von Konstantinopel stehen, im Falle seiner Abwesenheit entsprechend der Ordnung der Diptychen…“[53]
Gesamtorthodoxe Stellungnahmen
Der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel beruft alle Patriarchen und Erzbischöfe der Gesamtorthodoxie ein, um gemeinsam zu wichtigen aktuellen Fragen und Problemen durch gemeinsame Erklärungen Stellung zu beziehen. Bei diesen Erklärungen finden wir nicht nur die Meinung einer Orthodoxen Kirche, sondern die Stimme der Gesamtorthodoxie. So z. B. im Jahre 1992[54] in Konstantinopel, 1995[55] auf der Insel Patmos, im Jahre 2000 in Jerusalem usw.
Die Gesamtorthodoxie in der Ökumenischen Bewegung
Das Ökumenische Patriarchat war bei der Ökumenischen Bewegung führend. Schon in den schwierigen Zeiten der antiökumenischen Handlungen von westlichen Kirchen im Bereich der Orthodoxen Kirchen sorgte sich das Ökumenische Patriarchat wie eine Mutterkirche um alle Orthodoxen Kirchen, um den Schutz der Orthodoxen und die Verteidigung des orthodoxen Glaubens. Beispiele gibt es genug. Z. B. schreibt der Ökumenische Patriarch Gregor der VI. ein Enzyklisches Rundschreiben im Namen und nach einer schriftlichen Aufforderung der Patriarchen der alten Patriarchate, des Patriarchen Ierotheos von Alexandrien, des Patriarchen Methodios von Antiochien und des Patriarchaen Athanasios von Jerusalem, im September 1838 an alle Orthodoxen gegen die Handlungen der nichtorthodoxen Missionare auf Kosten der Orthodoxen Kirchen vor allem in den Regionen von Syrien, Ägypten und Palästina.[56]
Für die positive Wende zur Ökumenischen Bewegung schickte das Ökumenische Patriarchat schon im Jahre 1902 eine Enzyklika an alle Orthodoxen Autokephalen Kirchen mit der Aufforderung, sich für die Wiederherstellung der kirchlichen Einheit einzusetzen. Im Jahre 1920 schickte das Ökumenische Patriarchat wieder eine Enzyklika, diesmal „an alle Kirchen Christi überall“. Das war der erste offizielle Vorschlag einer Kirche für die Gründung eines Weltkirchenrates mit dem Namen „Kirchenbund“.
Bei den verschiedenen Tagungen der vielen ökumenischen Organisationen und bilateralen theologischen Dialoge, die dann seit 1920 bzw. 1948 (Gründung des Weltkirchenrates) durchgeführt werden, bilden die Delegierten aus den Orthodoxen Autokephalen Kirchen auch eine eigene Gruppe, die zwar nicht uniformistisch ist, sie stellt aber eine homogene ekklesiale Vertretung dar. Sie wird immer durch den Delegiertenleiter aus dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel koordiniert, der auch die internen Sitzungen und Beratungen der orthodoxen Vertretern leitet. So war z. B. bei der dritten Vollversammlung des Weltkirchenrates in Neu Dehli im Jahre 1961, bei der auch erstmals die Kirchen Osteuropas, allen voran das Russische Patriarchat, teilgenommen haben, der Metropolit von Thyateira Athenagoras vom Ökumenischen Patriarchat Leiter der gesamtorthodoxen Delegation. Anläßlich der vierten Vollversammlung des Weltkirchenrates in Upsala im Jahre 1968 war der Metropolit von Chalkedon Meliton vom Ökumenischen Patriarchat Leiter der gesamtorthodoxen Delegation ebenso wie bei der fünften Vollversammlung in Nairobi im Jahre 1975. Dass die Vertreter der Orthodoxen Kirchen nicht immer einer Meinung sind, ist auch bekannt, aber dies geht auch aus der vorhandenen Selbstständigkeit hervor. Es gibt allerdings einige gemeinsame offizielle Erklärungen der Orthodoxen Delegierten zu konkreten Themen bei Vollversammlungen des Weltkirchenrates, die Beachtung gefunden haben. Diese Erklärungen wurden erarbeitet bei eigens dafür einberufenen Sitzungen der orthodoxen Delegierten, bei denen der Vertreter des Ökumenischen Patriarchates den Vorsitz innehatte, der auch die erarbeiteten gemeinsamen Erklärungen in den entsprechenden Sitzungen und Gremien präsentierte. Z. B. bereits auf der Ersten Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung in Lausanne 1927 durch den Erzbischof von Thyateira, Germanos, der auch die gemeinsame orthodoxe Erklärung auf der Zweiten Weltkonferenz in Edinburgh 1937 vorgetragen hat. Er hat dies auch getan auf der I. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Amsterdam 1948. Eine orthodoxe Erklärung hat der Erzbischof von Thyateira, Athenagoras, auf der Dritten Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung in Lund 1952 vorgetragen. Die Erklärung der orthodoxen Delegierten auf der II. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Evanston 1954 hat der Erzbischof Michael von Nord- und Südamerika, der Vertreter des Ökumenischen Patriarchates, vorgetragen.[57]
Sehr interessant ist z. B. auch eine Aufforderung aller orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Delegierten in der gemeinsamen Erklärung bezüglich der gemeinsamen Feier des Osterfestes während der 5. Vollversammlung des Weltkirchenrates in Nairobi im Jahre 1975. Am Ende der inhaltlichen Darstellung, die auch die gemeinsame, gesamtorthodoxe Stellungnahme betont, heißt es wörtlich: „Wir bitten die uns leitende (την επικεφαλήν ημών) Delegation des Ökumenischen Patriarchates, diese Erklärung vor der Versammlung zu präsentieren.“[58]
Bischof Ilarion von Wien beschreibt ganz richtig die Vorgangsweise innerhalb der Gesamtorthodoxie, wenn gemeinsame Beratungen bzw. Entscheidungen notwendig sind. Z. B. bei der gesamtorthodoxen Beratung in Thessaloniki im Zusammenhang mit der Verbesserung der ökumenischen Mitwirkung der Orthodoxen beim Weltkirchenrat stellt er fest, dass auf Vorschlag des Russischen und des Serbischen Patriarchates diese gesamtorthodoxe Begegnung im Mai 1997 in Thessaloniki einberufen wurde und zwar, wie er selbst feststellt, unter der Aegide, d. h. durch die formelle Einberufung und unter dem Vorsitz des Ökumenischen Patriarchates.[59] Man sieht hier, dass die Zusammenarbeit auch innerhalb der Orthodoxen Kirche sinnvoll und effizient sein kann, wenn die Rangordnung, die τάξις respektiert wird. Bei der Sonderkommission für die ökumenische Zusammenarbeit zwischen dem Weltkirchenrat und der Gesamtorthodoxie war orthodoxerseits Co-Vorsitzender dieser Kommission der Vertreter des Ökumenischen Patriarchates, der vor kurzem verstorbene Metropolit von Ephessos Chrysostomos Konstantinidis.
************************
Das bisher skizzenhaft Erwähnte zeigt deutlich, dass das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel eine wichtige Aufgabe mit vielen Diensten und Rechten innerhalb der Gesamtorthodoxie hat, und dass dies zum Wohl der Gesamtorthodoxie und ihrer Beziehungen mit den anderen christlichen Kirchen und einer gemeinsamen Wahrnehmung der christlichen Verantwortung in der Welt von heute sein kann. Diese vielfältigen Aufgaben dienen der Koordination und der Einheit der Gesamtorthodoxie, und wir müssen dankbar sein, dass innerhalb der Gesamtorthodoxie diese ekklesiologische Strukturen durch konziliare und panorthodoxe Entscheidungen vorhanden sind, die diachron sind und oft in Krisenzeiten für die Gesamtorthodoxie heilsam waren. Dies aus verschiedenen eigenen Interessen zu ignorieren, oder durch unkanonischen Handlungen zu schwächen, was in der Vergangenheit immer wieder versucht wurde, schadet der Gesamtorthodoxie, ihrer Einheit und Glaubwürdigkeit. Dass das Ökumenische Patriarchat immer noch und trotz der äußerst bedrängten Situation, alle diese seine Aufgaben und Dienste innerhalb der Gesamtorthodoxie, innerhalb der Christenheit in der Ökumene, innerhalb der interreligiösen Begegnungen und Dialoge und überhaupt in der Welt von heute leisten kann, ist bewundernswert und verpflichtet zur Anerkennung und Dankbarkeit - und normalerweise zur aktiven Unterstützung. Wenigstens bei den Orthodoxen „Töchter-“ bzw. „Schwesterkirchen“!
Dazu sei hier eine Äußerung eines evangelischen Theologen F. S. Schultze über die alten Patriarchate mit besonderem Bezug auf das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel in Erinnerung gebracht, eine Äußerung, die eine respektvolle und dankbare Haltung bezeugt und die bis heute, nach 65 Jahren, ihre Gültigkeit nicht verloren hat: „Die alten Patriarchate des Ostens sind die ehrwürdigen Kirchen der Christenheit. Auch wenn sie heute nicht den Glanz früherer Zeiten ausstrahlen und wenn auch die Zahlen ihrer Gläubigen … zur Zeit nicht über diejenigen eines mittleren italienischen Bistums hinausgehen, ist die Ehrenstellung, die ihnen spontan innerhalb der meisten christlichen Kirchen zuerkannt wird, noch immer einzigartig. Die ganze Christenheit muss in der Tat den Hütern jener Traditionen, die an den alten Patriarchaten des Ostens haften, dankbar sein, dass sie trotz Armut und Verfolgungen das ihnen anvertraute Erbe mit solcher Würde und Treue verwaltet haben,“[60] – und es wäre hinzuzufügen, noch unermüdlich verwalten!
[1] „Der Bischof von Konstantinopel soll nach dem römischen Bischof die Ehrenvorrechte (πρεσβεία της τιμής) besitzen, denn diese Stadt ist das neue Rom“.
[2] „...Hat ein Bischof oder Kleriker eine Auseinandersetzung mit dem Metropoliten seines Eparchates, so soll er damit den Exarchen der Diözese oder den Bischofsstuhl der Kaiserstadt Konstantinopel befassen und dort gerichtet werden.“
[3] „...Ist jemand durch seinen eigenen Metropoliten geschädigt worden, so soll er die Angelegenheit vom Exarchen der Diözese oder aber, wie oben gesagt, vom bischöflichen Stuhl von Konstantinopel richten lassen...“
[4] „...Wir folgen in allen den Dekreten der heiligen Väter und erkennen den Kanon der hundertfünfzig Bischöfe an..(Anm.: gemeint ist der 3. Kanon des zweiten Ökumenischen Konzils von 381), der soeben verlesen worden ist. So entscheiden und genehmigen wir durch unsere Abstimmung das gleiche bezüglich der Vorrechte der hochheiligen Kirche von Konstantinopel, des neuen Rom. Die Väter haben nämlich dem bischöflichen Stuhl des alten Rom seine Vorrechte zu recht deswegen zugestanden, weil diese Stadt die Kaiserstadt ist. Aus demselben Grund veranlasst haben die hundertfünfzig frommen Bischöfe die gleichen Vorrechte auch dem hochheiligen Stuhl des neuen Rom zuerkannt. Denn mit Recht haben sie es für billig gehalten, dass die Stadt, die durch die Anwesenheit von Kaiser und Senat geehrt wird und die gleichen Vorrechte genießt wie die alte Kaiserstadt Rom, auch in kirchlichen Dingen erhöht wird; so ist sie (die Kirche von Konstantinopel) der Reihe nach an zweiter Stelle nach dem alten Rom. Deshalb sollen aus den Diözesen Pontus, Asien und Thrazien nur die Metropoliten, in den von den Barbaren besetzten Teilen der genannten Diözesen aber auch die Bischöfe durch den heiligen Stuhl von Konstantinopel geweiht werden. Hingegen soll der Metropolit der oben genannten Diözesen zusammen mit den Provinzbischöfen die Bischöfe dieser Provinz weihen, wie es in den Kanones vorgesehen ist. Die Metropoliten dagegen sollen durch den Erzbischof von Konstantinopel geweiht werden, nachdem sie wie üblich einträchtig gewählt sind und die Wahl letzterem (dem Erzbischof von Konstantinopel) zur Kenntnis gebracht ist.“
[5] Carl Joseph von Hefele, Conciliengeschichte nach den Quellen bearbeitet, Bd. II, Freiburg im Br. 1875, 535.
[6]
J. Meyendorf, Die
Orthodoxe Kirche gestern und heute, Salzburg 1963, 165.
[7] Vl. Pheidas, Ο πρώτος και η συνοδικότης της Εκκλησίας, in: Επίσκεψις 671, 28. 2. 2007, 42. Vgl. Derselbe, Εκκλησιαστική Ιστορία A΄, Athen 1992, 880.
[8] Chrysostomos Konstantinidis,, Metropolit von Myra, später von Ephesos, Die historisch-dogmatischen Voraussetzungen der Ökumenizität des II. Ökumenischen Konzils, in: Das gemeinsame Credo. 1600 Jahre seit dem Konzil von Konstantinopel, hg. im Auftrag von Pro Oriente von Theodor Piffl-Percevic und Alfred Stirnemann, Innsbruck-Wien 1983, 134.
[9] Vgl.Grigorios Larentzakis, Konziliarität und Kirchengemeinschaft. Papst Paul VI. und die Konzilien der römisch-katholischen Kirche. Zukunftsüberlegungen, in: Reinhard Meßner /Rudolf Pranzl (Hg.), Haec sacrosancta synodus. Konzils- und kirchengeschichtliche Beiträge, Regensburg 2006, 285ff.
[10] Vgl. Vl. Pheidas, Ο πρώτος και η συνοδικότης της Εκκλησίας, 43f.
[11] Wilhelm de Vries, Geleitwort zu deutschen Ausgabe, in: Metropolit Maximos von Sardes, Das Ökumenische Patriarchat in der Orthodoxen Kirche, Freiburg, Basel, Wien 1980, 5.
[12]
Damit hat sich Prof. Emmanuel Photiadis befasst,
Εξ αφορμής ενός άρθρου, in:
Ορθοδοξία
23(1948)210-240.
[13]
Vgl. A. Kartaschoff,
To
της εκκλήτου δικαίωμα των Οικουμενικών Πατριαρχών εν τη πράξει,
in:
Ορθοδοξία
23(1948)279-298; hier 281.
[14]
Die Chronik und die Reden in:
Επίσκεψις
Nr. 666, 31.10. 2006, S. 2f.
[15]
Vl. Pheidas, Επίτομος Εκκλησιαστική
Ιστορία
της Ρωσίας.
Απ΄ αρχής μέχρι σήμερον,
Athen 1967, 17.
[16]
Vl. Pheidas,
Επίτομος
Εκκλησιαστική Ιστορία της
Ρωσίας. 96.
[17]
Die Chronik des Besuchs und der griechische Text der Rede in:
Ορθοδοξία 35((1960))478.
[18] Johannes Meyendorf, Die Orthodoxe Kirche gestern und heute, Salzburg1963, 180.
[19] Ioan Vasile Leb, Die Rumänische Orthodoxe Kirche im Wandel der Zeiten, Cluj-Napoca 1998, 85.
[20] Ioan Vasile Leb, Die Rumänische Orthodoxe Kirche, 86.
[21] Die gesamte Dokumentation siehe in: Ορθοδοξία 20(1945)50-90.
[22] Die Briefe in: Ορθοδοξία 20(1945)115ff., 198ff.
[23] Ebd. 236ff.
[24] Die Dokumentation in: Ορθοδοξία 36(1961)302ff.
[25] Sie in: Ορθοδοξία 37(1962)147ff.
[26]
Brief des Patriarchen von Bulgarien MAXIM von 26.
August 1998: „…It is with fraternal love and concern
that we ask Your Holiness to respond to our anxious appeal and, in
accordance with the practice of the Ecumenical Orthodoxie, to convene
and be at the head of the Council of Primates and Representatives of the
Local Autokephalous Orthodox Churches in Sofia….” In:
Ορθοδοξία
5(1998)621.
[27]
Vgl. Chrysostomos, Metropolit von Ephesos, Vorsitzender der Synodalen
Kommission für innerorthodoxe Angelegenheiten,
Λόγος είσαγωγικός εις εντρυφήσοντας,
Πεπραγμένα της εν Σόφια συγκληθείσης Μείζονος και Υπερτελούς Ιεράς και
Πανορθοδόξου Συνόδου, 30
Σεπτεμβρίου-2
Οκτωβρίου
1998,
Dokumentation bearbeitet und ediert v. Elpidoforos
Lampryniadis, jetzt Erzsekretär der Heiligen Synode des Ökumenischen
Patriarchates in:
Ορθοδοξία, Sonderheft hg,
Oktober-Dezember 1998, 7f.
[28]
Ιερά διηυρημένη Σύνοδος εκ των
Πρεσβυγενών Πατριαρχείων και της Εκκλησίας της Κύρπου, Sampezu/ Geneu/hj
17-18 Μαΐου
2006,
in: Πάνταινος
98 (2006))260.
[29]
Im Organ der Kirche von Zypern „Apostolos Barnabas“ 67(2006)206:
Εκφράζω εκ μέρους της Εκκλησίας
της Κύπρου τη
βαθύτατη ευγνωμοσύνη μας διά την
πρόθυμη
και άμεση αποδοχή της παράκλησής μας για σύγκληση Διευρυμένης Συνόδου
προς εξέτασιν του θέματος του Μακαριωτάτου Αρχιεπισκόπου Κύπρου.
[30] Die Chronik und die Dokumentation dieses offiziellen Besuches in: Ορθοδοξία neue Folge, 5(1998) 466ff.
[31] Der Brief in: Ορθοδοξία 25(1950)129f.
[32] Der Brief in: Ορθοδοξία 25(1950)233f.
[33] Der Brief in: Ορθοδοξία 25(1950)235f.
[34] Vgl. auch das Gratulationsschreiben des Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios vom 8. Dezember 2004, in: Επίσκεψις Nr. 642 vom 31. 12. 2004.
[35]
Die Dokumentation in: Ορθοδοξία
neue Folge, 5(1998)419ff.
[36] Dokumention in: Ορθοδοξία neue Folge, 5(1998)429ff.
[37] Der Brief in: Ορθοδοξία neue Folge, 5(1998)441.
[38] Der Brief ebd. 442.
[39] Die Kirchen von Antiochien, Georgien und Polen.
[40] Berichte und Dokumentationen siehe u.a. in: Orthodoxes Forum 20(2006)120f. Απόστολος Βαρνάβας 66(2005)290f. Εκκλησία 82(2005)526f.
[41]
Vgl. Gennadios, Metr. von Helioupolis,
Η εν Αγίω Όρει Διορθόδοξος
Διάσκεψις, in: Ορθοδοξία 5, 1930), 85. Der Brief, ebd. 189ff.
[42] Das Telegramm aus Moskau ebd.198: „Αδύνατος η από κοινού εκλογή Αντιπροσωπείας. Ευαρεστήθητε ίνα ανανεώσητε τηλεγραφικώς την πρόσκλησιν δι΄ αποστολήν αντιπροσώπων των δύο Εκκλησιών χωριστά.“
[43] Bartholomaios Archondonis, (Ökumenischer Patriarch), Die Beziehungen zwischen den Orthodoxen Kirchen. Gegenwärtige Situation und Perspektiven, in: Ökumenisches Forum 11(1988).
[44] In: Bartholomaios Archondonis, (Ökumenischer Patriarch), Die Beziehungen zwischen den Orthodoxen Kirchen, ebd.
[45] In: Episkepsis Nr. 556, 30. 4. 1998, S. 9.
[46] Die ganze Dokumentation und die Akten siehe in: Συνοδικά, II, hg. v. Sekretariat zur Vorbereitung der Heiligen und Großen Synode der Orthodoxen Kirche, Orthodoxes Zentrum des Ökumenischen Patriarchates, Chambésy-Genf 1978.
[47] Vgl. Vl. Pheidas, Ο πρώτος και η συνοδικότης της Εκκλησίας, 45.
[48] Vgl. Die Beschlüsse der III. Vorkonziliaren Panorthodoxen Konferenz, in: Una Sancta 42(1987)4ff.
[49] In: Una Sancta 42(1987)24.
[50] In: Una Sancta 42(1987)25.
[51] Ebd.
[52] Ebd.
[53] Beschluss der Interorthodoxen Vorbereitungskommission über die Orthodoxe Diaspora, in: Una Sancta 46(1991)271.
[54]
Vgl. die deutsche Dokumentation in: Grigorios Larentzakis, Die
Gesamtorthodoxie und die Probleme von heute. Zur Konsultation aller
Vorsteher der Orthodoxen Kirchen (13.-15.3.1992 in Konstantinopel), in:
Ökumenisches Forum 15(1992) Auch der Moskauer Patriarch war anwesend und
hat mit allen anderen Patriarchen und Erzbischöfen die lesenswerte
Botschaft mitunterzeichnet.
[55] Die Botschaft in: Orthodoxes Forum 10(1996)99ff.
[56] Die Enzyklika in: Ιστορικαί Πατριαρχικαί Εγκύκλιοι κατά των Παπικών πλανών, hg. v. M. Kamenianitis, Thessaloniki 1990.
[57]
Vgl. u.a. Orthodoxe Kirche und Ökumenische Bewegung. Dokumente –
Erklärungen – Berichte 1900-2006, hg. v. Athanasios Basdekis,
Frankfurt am Main, Baderborn 2006.
[58] Der Text der gemeinsamen Erklärung in: Basilios Stavridis, Ιστορία της Οικουμενικής Κινήσεως, Thessaloniki 1984, 366.
[59] Vgl. Hilarion Alfejev, Προοπτικές για την ορθόδοξη συμμετοχή στην Οικουμενική Κίνηση μετά τις προτάσεις της ειδικής Επιτροπής, in: Petros Vasiliadis, Hg., Ορθόδοξη Θεολογία και Οικουμενικοί Διάλογοι, Athen 2005, 74.
[60] F. S. Schultze, Die Orthodoxe Kirche auf dem Balkan und in Vorderasien, Ekklesia X/45, Leipzig 1941, 5